Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?

Informationen darüber, ob bei den Beitragsberechnungen nach § 21 SGB IV die monatlichen oder jährlichen Einnahmen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung dienen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
21. Oktober 2018 20:41
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, ob bei den Beitragsberechnungen nach § 21 SGB IV die monatlichen oder jährlichen Einnahmen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung dienen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Informationen darüber erbeten, ob bei den Beitragsberechnungen nach § 21 SG…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
20. November 2018 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Informationen darüber erbeten, ob bei den Beitragsberechnungen nach § 21 SGB IV die monatlichen oder jährlichen Einnahmen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung dienen. Hierzu antworte ich Ihnen gern. § 21 SGB IV regelt die Bemessung der Beiträge, soweit diese durch die Versicherungsträger festzusetzen sind. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung, der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung und der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung werden nicht durch die Versicherungsträger, sondern durch Gesetz bzw. Verordnung festgelegt. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und im Bereich der individuellen Zusatzbeiträge von Krankenkassen erfolgt die Beitragsbemessung im Wege einer jährlichen Betrachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sehe ich meine Frage nicht vollständig beantw…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
2. Dezember 2018 11:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sehe ich meine Frage nicht vollständig beantwortet. Werden die Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung unabhängig von § 21 SGB IV jeährlich oder monatlich berechnet? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
3. Dezember 2018 21:26
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?“ vom 21.10.2018 (#34145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
3. Dezember 2018 21:27
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?“ vom 21.10.2018 (#34145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
3. Dezember 2018 21:27
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?“ vom 21.10.2018 (#34145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasi…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
5. Dezember 2018 09:33
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?“ vom 21.10.2018 (#34145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
5. Dezember 2018 09:34
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI?“ vom 21.10.2018 (#34145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht das Arbeits-, sondern das Gesundhei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
12. Dezember 2018 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht das Arbeits-, sondern das Gesundheitsministerium zuständig. Für Detailfragen müssten Sie sich also dorthin wenden. Dennoch von hier aus einige Hinweise: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG)“ zum 1.1.2015 auf 14,6 Prozent festgelegt und seither nicht verändert. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt seit dem 1.1.2017 bei 2,55 bzw. für Kinderlose bei 2,8 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze, bis zu der Einkünfte beitragspflichtig sind, wird jährlich neu festgelegt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe Ihre Antwort grundsätzich so: Es werden auf jährlicher Basis alle be…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
15. Dezember 2018 12:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe Ihre Antwort grundsätzich so: Es werden auf jährlicher Basis alle beitragspflichtigen Einnahmen aufsummiert und darauf die entsprechenden Beitragsprozentsätze erhoben. Auf diese Weise werden die Beiträge geglättet, so dass auf den Jahres- und nicht auf Monatsverdienste abgestellt wird bei denen man beispielweise über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die Beitragssätze hierdurch verzerrt würden. Richtig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, die Sie jetzt stellen, betrifft einen anderen Sachverhalt. Bisher haben Si…
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WG: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
19. Dezember 2018 14:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, die Sie jetzt stellen, betrifft einen anderen Sachverhalt. Bisher haben Sie danach gefragt, auf welche Weise die Beitragssätze festgelegt werden. Darauf bezogen sich unsere bisherigen Antworten. Jetzt fragen Sie danach, ob die beitragspflichtigen Einnahmen eines Versicherungspflichtigen monatlich oder jährlich betrachtet werden, ähnlich wie in Ihrer Frage #34470, zu der Sie bereits Antwort erhalten haben. Zu Ihren erneuten Nachfragen zu #34470 und #34145 teile ich Ihnen folgendes mit: Laufendes Arbeitsentgelt wird monatlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z.B. Weihnachtsgeld) gilt: Wird die Beitragsbemessungsgrenze des Abrechnungszeitraums durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung zusammen überschritten, so ist die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze zu ermitteln. Laufendes Entgelt wird also beitragsrechtlich monatlich betrachtet, Einmalzahlungen werden beitragsrechtlich auf einen längeren Zeitraum verteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde meine Frage nicht vollständig beantwortet. Ihre Ausführungen würden d…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
20. Dezember 2018 15:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurde meine Frage nicht vollständig beantwortet. Ihre Ausführungen würden dazu führen, dass wenn ich eine gewisse Anzahl von Monaten mit Einkünften über der monatlichen Beitragsbewssungsgrenze verdienen würde, das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt würde. Wenn ich dann in der Summe der Entgelte, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, aber unter der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze läge, dann hätte ich für beitragspflichtige Entgelte keine Beiträge entrichten müssen. Wie kann das sein? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in überschreitet laufendes Entgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze, ist der über…
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: WG: Ihre Anfrage vom 21.10.2018 Beitragsberechnung auf Monats- oder Jahresbasis nach § 21 SGB VI? [#34145]
Datum
21. Dezember 2018 08:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in überschreitet laufendes Entgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze, ist der übersteigende Betrag nicht beitragspflichtig. Das ändert sich auch nicht, wenn in anderen Monaten ein Arbeitsentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt wird. Ich zitiere dazu noch einmal eine der Ihnen bereits zugegangenen Antworten: "Für die Beitragsberechnung regelt § 1 der... Beitragsverfahrensverordnung, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen je Kalendermonat ... berechnet werden." Ich gehe davon aus, dass damit diese Fragestellung umfassend geklärt ist. Fröhliche Weihnachten! Mit freundlichen Grüßen