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Beitragskonto
Anfrage an:
Südwestrundfunk
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist folgende Zeile enthalten: "§ 14
Übergangsbestimmungen. ... (9) ... sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist."
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Bitte schicken Sie mir Rechtsdokument, der die Eröffnung und Betrieb der Beitragskonten regelt. Es muss vor allem irgendwo die Bedeutung "Beitragskonto ausgeglichen" stehen.
Vielen Dank.
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Datum1. Februar 2019
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3. März 2019
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