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Beitragskonto

Anfrage an: Südwestrundfunk

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist folgende Zeile enthalten: "§ 14
Übergangsbestimmungen. ... (9) ... sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist."
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Bitte schicken Sie mir Rechtsdokument, der die Eröffnung und Betrieb der Beitragskonten regelt. Es muss vor allem irgendwo die Bedeutung "Beitragskonto ausgeglichen" stehen.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Ru…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragskonto [#54204]
Datum
1. Februar 2019 10:08
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist folgende Zeile enthalten: "§ 14 Übergangsbestimmungen. ... (9) ... sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist." https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf Bitte schicken Sie mir Rechtsdokument, der die Eröffnung und Betrieb der Beitragskonten regelt. Es muss vor allem irgendwo die Bedeutung "Beitragskonto ausgeglichen" stehen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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