Beitragspflicht für Direktversicherungen

Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 wurde im fünften Sozialgesetzbuch im § 229 Abs. 1 Satz 3 nach den Wörtern "wiederkehrende Leistung" die Wörter
"oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbart oder zugesagt worden"
eingefügt.

Lt. Recherche ist hierüber im Bundestag nicht diskutiert worden (Plenarprotokoll Deutscher Bundestag 15/97 vom 11. März 2004 Seite 8732)

Meine Frage:
Wann und von wem (von welcher Fraktion) ist diese Formulierung in den Gesetzesvorschlag eingebracht worden und gibt es hierüber Protokolle. Wenn diese frei zugängig sind, bitte ich um den entspr. Link, ansonsten per Text auf digitalem Wege.

Ich bitte um baldige Beantwortung und bedanke mich im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
  • Ein:e Follower:in
Dietrich Ante
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Gesundheitsmo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietrich Ante
Betreff
Beitragspflicht für Direktversicherungen [#17532]
Datum
11. August 2016 14:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 wurde im fünften Sozialgesetzbuch im § 229 Abs. 1 Satz 3 nach den Wörtern "wiederkehrende Leistung" die Wörter "oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbart oder zugesagt worden" eingefügt. Lt. Recherche ist hierüber im Bundestag nicht diskutiert worden (Plenarprotokoll Deutscher Bundestag 15/97 vom 11. März 2004 Seite 8732) Meine Frage: Wann und von wem (von welcher Fraktion) ist diese Formulierung in den Gesetzesvorschlag eingebracht worden und gibt es hierüber Protokolle. Wenn diese frei zugängig sind, bitte ich um den entspr. Link, ansonsten per Text auf digitalem Wege. Ich bitte um baldige Beantwortung und bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dietrich Ante <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dietrich Ante << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dietrich Ante
Bundesministerium für Gesundheit
Z 17 – 53 Sehr geehrter Herr Ante, Ihr unten stehender Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beitragspflicht für Direktversicherungen [#17532]
Datum
22. August 2016 10:11
Status
Warte auf Antwort
Z 17 – 53 Sehr geehrter Herr Ante, Ihr unten stehender Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Ante
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragspflicht für Direktversicherungen“ vom …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietrich Ante
Betreff
AW: AW: Beitragspflicht für Direktversicherungen [#17532]
Datum
13. September 2016 08:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragspflicht für Direktversicherungen“ vom 11.08.2016 (#17532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dietrich Ante Anfragenr: 17532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dietrich Ante << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ante, ich gebe Ihrem Antrag statt und teile Ihnen mit, dass die von Ihnen angesprochene Regelu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Beitragspflicht für Direktversicherungen [#17532]
Datum
21. September 2016 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ante, ich gebe Ihrem Antrag statt und teile Ihnen mit, dass die von Ihnen angesprochene Regelung des § 229 SGB V bereits im Gesetzentwurf (Artikel 1 Nr. 143) enthalten war. Der Gesetzentwurf wurde durch die Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Hierzu verweise ich auf nachstehenden Link. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/015/1501525.pdf Alle Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren sind hier einsehbar: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/379/37919.html Weitere Protokolle liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Die späte Bescheidung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen