Beitragspflicht für Direktversicherungen
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 wurde im fünften Sozialgesetzbuch im § 229 Abs. 1 Satz 3 nach den Wörtern "wiederkehrende Leistung" die Wörter
"oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbart oder zugesagt worden"
eingefügt.
Lt. Recherche ist hierüber im Bundestag nicht diskutiert worden (Plenarprotokoll Deutscher Bundestag 15/97 vom 11. März 2004 Seite 8732)
Meine Frage:
Wann und von wem (von welcher Fraktion) ist diese Formulierung in den Gesetzesvorschlag eingebracht worden und gibt es hierüber Protokolle. Wenn diese frei zugängig sind, bitte ich um den entspr. Link, ansonsten per Text auf digitalem Wege.
Ich bitte um baldige Beantwortung und bedanke mich im Voraus.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. August 2016
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13. September 2016
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