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Beitragsschuldner

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.

Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für den Bundesgerichtshof als Beitragsschuldner zuständig ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesg…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsschuldner [#34101]
Datum
17. Oktober 2018 22:43
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesgerichtshof zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für den Bundesgerichtshof als Beitragsschuldner zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Oktober 2018 22:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr ( http://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/ElektrRechtsverkehr/elektrRechtsverkehr_node.html ). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Oben/Datenschutz/datenschutz_node.html) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
AW: 2018-10-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in - AVlE am 07.02.2018 Betr: Rundfunkgeb. (Pa) - Bezug auf IFG/UI…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
AW: 2018-10-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in - AVlE am 07.02.2018 Betr: Rundfunkgeb. (Pa) - Bezug auf IFG/UIG/VIG
Datum
19. Oktober 2018 10:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage, welches Gericht für etwaige Rechtsstreitigkeiten über den Rundfunkbeitrag des Bundesgerichtshofs zuständig wäre, begehren Sie eine Rechtsauskunft. Es handelt sich hierbei nicht um eine amtliche Information im Sinne des § 2 Nr. 2 IFG, jedenfalls liegen zu Ihrer abstrakten Frage hier keine Aufzeichnungen vor. Als Organ der Rechtsprechung ist es dem Bundesgerichtshof gesetzlich nicht gestattet, Rechtsauskünfte zu erteilen oder sich sonst zur Rechtslage gutachtlich zu äußern. Der Bundesgerichtshof darf auch keine Rechtsberatung vornehmen. Beste Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.