Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Beitragsschuldner

Anfrage an: Bundessozialgericht

Bundessozialgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.

Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für das Bundessozialgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundess…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsschuldner [#34103]
Datum
17. Oktober 2018 22:46
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundessozialgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für das Bundessozialgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundessozialgericht
309 Antwort IFG-Antrag Antragsteller/in.pdf Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundessozialgericht
Betreff
309 Antwort IFG-Antrag Antragsteller/in.pdf
Datum
31. Oktober 2018 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.