Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Beitragsschuldner

Anfrage an: Bundespatentgericht

Bundespatentgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.

Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für den Beitragsschuldner (Bundespatentgericht) zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesp…
An Bundespatentgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsschuldner [#34122]
Datum
18. Oktober 2018 23:51
An
Bundespatentgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundespatentgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für den Beitragsschuldner (Bundespatentgericht) zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespatentgericht
Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2018 ist hier eingegang…
Von
Bundespatentgericht
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018
Datum
19. Oktober 2018 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2018 ist hier eingegangen und wird derzeit geprüft. Die Beantwortung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, wofür ich um Verständnis bitte. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespatentgericht
Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Auskunftsersuchen vom 19. Oktober 2018 kann…
Von
Bundespatentgericht
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2018
Datum
26. Oktober 2018 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Auskunftsersuchen vom 19. Oktober 2018 kann ich nicht nachkommen. Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach § 1 Abs 1 Satz 1 IFG sind "amtliche Informationen". Ihre Anfrage zum Gericht, vor dem etwaige Rechtsstreitigkeiten über den Rundfunkbeitrag des Bundespatentgerichts auszutragen sind, betrifft keine "amtliche Information" iSv § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Nr. 1 IFG, sondern eine abstrakte Rechtsfrage. Im Übrigen hält das BPatG zu der angesprochenen Rechtsfrage auch keine tatsächlichen Aufzeichnungen vor. Der Veröffentlichung von in dieser Mitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten wird ausdrücklich widersprochen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.