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Beitragsschuldner
Anfrage an:
Truppendienstgericht Nord (TDG Nord)
Truppendienstgericht Nord (TDG Nord) zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.
Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für den Beitragsschuldner (Truppendienstgericht Nord (TDG Nord)) zuständig ist.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Oktober 2018
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20. November 2018
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