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Beitragsschuldner

Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.

Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht des 1-ten Instanz, das für das Bundesverfassungsgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesv…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsschuldner [#34099]
Datum
17. Oktober 2018 22:38
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht des 1-ten Instanz, das für das Bundesverfassungsgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Oktober 2018 22:44
Status
Warte auf Antwort

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 17. Oktober 2018 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 17. Oktober 2018
Datum
16. November 2018 14:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
592,0 KB
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beitragsschuldner“ [#34099] [#34099]
Datum
20. November 2018 23:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34099 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Bundesverfassungsgericht weigert, die Information zu geben. Ich wünsche weder Rechtsberatung, noch Sonstiges, dass ich in meiner Anfrage überhaupt nicht erwähnt habe. meine Anfrage lautete: --------------------- "Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht des 1-ten Instanz, das für das Bundesverfassungsgericht als Beitragsschuldner zuständig ist." --------------------- Falls Information vorhanden ist, erwarte ich die Nennung des Gerichts der 1-ten Instanz. Falls Information nicht vorhanden ist, so erwarte ich, dass mir mitgeteilt wird, dass die angefragte Information nicht vorhanden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34099.pdf - 2018-11-16_1-SchreibenanHerrnNAME.pdf Anfragenr: 34099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. März 2019 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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