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Beitragsservice

Ist Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW)?

Falls ja, warum fordert Beitragsservice immer irgendeinen Beitragsnummer, um mit Beitragsservice kommunizieren zu dürfen? Schließlich hat Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) keine solche Anforderungen.

Außerdem, wenn Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle ist, stellen Sie bitte sicher, dass sie auch über diesen Portal erreichbar wird. Zwar ist Beitragsservice hier im Portal angemeldet https://fragdenstaat.de/behoerde/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
aber direkt ist folgender Hinweis: "Der Beitragsservice reagiert grundsätzlich nicht mehr auf E-Mails, sondern nur noch auf Nachrichten, die über das Online-Kontaktformular gestellt werden." Online-Kontaktformular ist aber nur dazu da, persönliche Angelegenheiten zu regeln und hat mit Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) nicht zu tun.

Falls nicht, bitte erklären Sie, warum WDR eine solche informationspflichtige Stelle ist und Beitragsservice (als Teil von WDR) nicht? Hat WDR mit anderen Rundfunkanstalten genau deshalb Beitragsservice gegründet, um sich von seiner Informationspflicht im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) zu befreien?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsservice [#22641]
Datum
16. Juni 2017 11:33
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW)? Falls ja, warum fordert Beitragsservice immer irgendeinen Beitragsnummer, um mit Beitragsservice kommunizieren zu dürfen? Schließlich hat Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) keine solche Anforderungen. Außerdem, wenn Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle ist, stellen Sie bitte sicher, dass sie auch über diesen Portal erreichbar wird. Zwar ist Beitragsservice hier im Portal angemeldet https://fragdenstaat.de/behoerde/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/ aber direkt ist folgender Hinweis: "Der Beitragsservice reagiert grundsätzlich nicht mehr auf E-Mails, sondern nur noch auf Nachrichten, die über das Online-Kontaktformular gestellt werden." Online-Kontaktformular ist aber nur dazu da, persönliche Angelegenheiten zu regeln und hat mit Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) nicht zu tun. Falls nicht, bitte erklären Sie, warum WDR eine solche informationspflichtige Stelle ist und Beitragsservice (als Teil von WDR) nicht? Hat WDR mit anderen Rundfunkanstalten genau deshalb Beitragsservice gegründet, um sich von seiner Informationspflicht im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) zu befreien?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsservice“ vom 16.06.2017 (#22…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beitragsservice [#22641]
Datum
18. Juli 2017 00:26
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beitragsservice“ vom 16.06.2017 (#22641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag nach dem Informationsfreiheits…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: WG: Beitragsservice [#22641]
Datum
2. August 2017 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider enthielt Ihr Antrag nicht Ihre vollständige Adresse. Die Anschrift des Anfragenden ist zwingend erforderlich, um die Landesrundfunkanstalt, die für die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, ermitteln zu können. Wir möchten Sie daher bitten Ihren Antrag mit Angabe Ihrer kompletten Adresse erneut zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> "Die Anschrift des Anfragenden ist zwingend erforderlich, um die L…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Beitragsservice [#22641]
Datum
2. August 2017 13:04
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> "Die Anschrift des Anfragenden ist zwingend erforderlich, um die Landesrundfunkanstalt, die für die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, ermitteln zu können." Die Angabe der Adresse ist nicht notwendig. Landesrundfunkanstalt, die für die Beantwortung des Antrags zuständig ist, ist Westdeutscher Rundfunk Köln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Empfangsbestätigung Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, …
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
2. August 2017 13:09
Status
Warte auf Antwort
Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beitragsservice“ [#22641]
Datum
2. August 2017 13:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/22641 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man zwingend die Angabe der Postadresse fordert. "Die Anschrift des Anfragenden ist zwingend erforderlich, um die Landesrundfunkanstalt, die für die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, ermitteln zu können." Die Anfrage wurde an WDR gestellt, jede andere Landesrundfunkanstalt scheidet für die Bearbeitung dieser Anfrage somit aus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 2.8.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 2.8.2017 Ak…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 2.8.2017
Datum
14. August 2017 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 2.8.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.3-2645/17 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben, in welchem Sie mich um Vermittlung bei Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW bitten. Nach dem IFG NRW bezieht sich das Informationsrecht allein auf "vorhandene amtliche Informationen". Diese Informationen müssen nach § 3 IFG NRW in irgendeiner Form (etwa in Schrift-, Ton- oder Datenverarbeitungsform) gespeichert sein. Allein auf derart gespeicherte, vorhandene Informationen bezieht sich das in § 4 IFG NRW geregelte Informationsrecht. Die Beantwortung von Fragen, wie in Ihrem Antrag vom 16.6.2017 enthalten, ist jedoch davon nicht umfasst. Aus diesem Grund sehe ich davon ab, den Vorgang gegenüber dem WDR aufzugreifen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 2.8.2017 [#22641] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. H…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 2.8.2017 [#22641]
Datum
14. August 2017 11:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Antwort auf die Frage - Ist Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW)? - bei WDR nicht vorhanden ist? Falls Sie diese Information nicht wissen: WDR hat mit anderen Rundfunkunternehmen die gemeinsame Stelle "Beitragsservice" gegründet. Nur WDR hat Informationen bezüglich Beitragsservice. Keine Staatskanzlei hat darüber Informationen. Auch Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat nur eine Vermutung geäußert, dass Beitragsservice eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sein könnte. Fazit: ihre Folge "Die Beantwortung von Fragen, wie in Ihrem Antrag vom 16.6.2017 enthalten, ist jedoch davon nicht umfasst." - ist falsch. Die Information ist bei WDR vorhanden. Außerdem weise ich auf diese Worte des WDR hin: "Die Anschrift des Anfragenden ist zwingend erforderlich, um die Landesrundfunkanstalt, die für die Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, ermitteln zu können." Man weigert meine Anfrage zu bearbeiten und fordert meine komplette Adresse. Ich fordere den Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW auf, die Sache ernst zu nehmen und mir zu helfen. Außerdem haben Sie merkwürdigerweise mein Hinweis in meiner Anfrage überlesen, das Beitragsservice keine Kontaktmöglichkeit für Anfragen nach IFG NRW geschafft hat. Die einzige Möglichkeit: Kontakt über Online-Kontaktformular mit Angabe des Beitragsnummers. Hat man keinen Beitragsnummer - kein Kontakt möglich. Ich erinnere Sie daran, dass Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW die Stelle Beitragsservice als informationspflichtige Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NRW behandelt. Somit muss die Kontaktmöglichkeit für Anfragen nach IFG NRW bei Beitragsservice vorhanden sein. Mindestens elektronische Kontaktmöglichkeit. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Ihr Schreiben vom 2.8.2017 [#22641] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.