Beitragsstreitigkeiten trotz Befreiungsgrund

Für eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen ist eine schriftliche Beantragung erforderlich, welche nicht sofort nach Eingang von der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bestätigt wird. Eine Onlinebeantragung inkl. Hinterlegung der Unterlagen ist nicht vorgesehen. In vielen Fällen ging angeblich kein Befreiungsantrag ein und es werden vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Festsetzungsbescheide ausgestellt.

Daher meine Frage, wieviel Bürger/Beitragskonten werden beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geführt, die gemäß Rundfunkstaatsvertrag eigentlich befreit wären, aber angeblich garnicht bzw. verspätet Ihren Antrag gestellt haben.

Es ist nur die Gesamtzahl vorläufig erforderlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
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Frank Grenda
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für eine Befreiu…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
Frank Grenda
Betreff
Beitragsstreitigkeiten trotz Befreiungsgrund [#11759]
Datum
30. Oktober 2015 17:10
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen ist eine schriftliche Beantragung erforderlich, welche nicht sofort nach Eingang von der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bestätigt wird. Eine Onlinebeantragung inkl. Hinterlegung der Unterlagen ist nicht vorgesehen. In vielen Fällen ging angeblich kein Befreiungsantrag ein und es werden vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Festsetzungsbescheide ausgestellt. Daher meine Frage, wieviel Bürger/Beitragskonten werden beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geführt, die gemäß Rundfunkstaatsvertrag eigentlich befreit wären, aber angeblich garnicht bzw. verspätet Ihren Antrag gestellt haben. Es ist nur die Gesamtzahl vorläufig erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Frank Grenda <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Grenda << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Grenda

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active
Datum
30. Oktober 2015 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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