Beitragsstreitigkeiten trotz Befreiungsgrund
Für eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen ist eine schriftliche Beantragung erforderlich, welche nicht sofort nach Eingang von der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bestätigt wird. Eine Onlinebeantragung inkl. Hinterlegung der Unterlagen ist nicht vorgesehen. In vielen Fällen ging angeblich kein Befreiungsantrag ein und es werden vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Festsetzungsbescheide ausgestellt.
Daher meine Frage, wieviel Bürger/Beitragskonten werden beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geführt, die gemäß Rundfunkstaatsvertrag eigentlich befreit wären, aber angeblich garnicht bzw. verspätet Ihren Antrag gestellt haben.
Es ist nur die Gesamtzahl vorläufig erforderlich.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Oktober 2015
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1. Dezember 2015
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