Beitragszahlung bei unverheitateten Lebenspartnern

Ich habe seit einem Jahr den gemeinsamen Erstwohnsitz bei meiner Lebensgefährtin und einen 2. Wohnsitz am Ort meiner Arbeitsstätte, wo ich mich nur während der Woche aufhalte. Für den Erstwohnsitz zahlt meine Lebensgefährtin den Beitrag, ich zahle am 2. Wohnsitz. Auch in diesem Fall kann ich aber nur an einem Ort den Rundfunk und Fernsehen nutzen. Muss ich trotzdem am 2. Wohnsitz Rundfunkbeitrag zahlen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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Oliver Peters
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe seit ei…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
Oliver Peters
Betreff
Beitragszahlung bei unverheitateten Lebenspartnern [#34863]
Datum
23. November 2018 14:36
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe seit einem Jahr den gemeinsamen Erstwohnsitz bei meiner Lebensgefährtin und einen 2. Wohnsitz am Ort meiner Arbeitsstätte, wo ich mich nur während der Woche aufhalte. Für den Erstwohnsitz zahlt meine Lebensgefährtin den Beitrag, ich zahle am 2. Wohnsitz. Auch in diesem Fall kann ich aber nur an einem Ort den Rundfunk und Fernsehen nutzen. Muss ich trotzdem am 2. Wohnsitz Rundfunkbeitrag zahlen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Peters <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Peters

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rzundfunkbeitrag Sehr geehrter Herr Peters, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft g…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rzundfunkbeitrag
Datum
30. November 2018 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Peters, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. Diese Anträge werden ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten bearbeitet. Wir möchten Sie daher bitten Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus Ihrer E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ergibt. Bitte berücksichtigen Sie bei einer weiteren Kontaktaufnahme, dass für eine konkrete Bearbeitung Ihres Anliegens die eindeutige Zuordnung zu Ihrem Beitragskontos notwendig ist. Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift. E-Mails, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Aus diesem Grund wird Ihre E-Mail vom 23.11.2018 gelöscht. Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite unter der Angabe Ihrer Beitragsnummer zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de. Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen