Bekanntgabe des besonderen Verwaltungsaktes
Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes wird per § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.
Ich brauche Information, wie besondere Verwaltungsakte bekannt gemacht werden.
Unter besonderen Verwaltungsakten werden Verwaltungsakte verstanden, die Teile enthalten, die normalerweise in Verwaltungsakten nicht vorkommen sollen und die der Empfänger mit seinen Augen zwar erfassen kann, aber die Bedeutung nicht verstehen kann. Dazu gehören im Verwaltungsakt: Strichcodes; QR-Codes; Marken; Teile, die Betriebsgeheimnisse sind, usw. D.h., der Ersteller des Verwaltungsaktes packt diese eigene Teile in den schriftlichen Verwaltungsakt rein und schickt diesen Verwaltungsakt per Post.
Information nicht vorhanden
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Datum25. Januar 2019
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27. Februar 2019
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