Bekanntmachung der Intensivbehandlungen und Todesfälle in Weimarer Schulen
Amtsgericht Weimar - Az.: 9 F 148/21 - hat am 08.04.2021 beschlossen, dass in bestimmten Schulen bestimmte Schüler nicht zu Maskentragen, Tests o.ä. gezwungen werden dürfen. Das Gericht spricht i.B.a. die sog. Corona-Maßnahmen von einer "Tatsachenferne", "die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat."
Deshalb sollen nun tagesaktuell die Zahlen sowohl von Einlieferungen in Intensivstationen als auch von Todesfällen veröffentlicht werden, u.z. sowohl von den im Urteil genannten Schulen als auch (zum Vergleich) von fünf Schulen anderer Städte in Thüringen, u.z. ausschließlich jeweils bei Diagnose "Covid-19".
Die vom Gericht monierte "Tatsachenferne" kann nur durch Tatsachen widerlegt werden.
Cf. Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/bekanntmachung-der-intensivbehandlungen-und-todesfaelle-in-weimarer-schulen
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. April 2021
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15. Mai 2021
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