Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Akten, die nachvollziehbar machen:
- ob die Bekanntmachung von in [1] geschilderten Sachverhalten, nämlich "Offiziöse Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" irgendeine aktenkundige Vorgänge beim Bundeskanzleramt verursacht hat?
- ob ihre Behörde in Zusammenhang mit der Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" einen Handlungsbedarf sieht?

[1] Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch, 01.05.2016 -
http://www.sueddeutsche.de/politik/ttip-papiere-realitaet-der-ttip-verhandlungen-uebertrifft-die-dunklen-ahnungen-noch-1.2975119

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" [#16759]
Datum
11. Mai 2016 12:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: - ob die Bekanntmachung von in [1] geschilderten Sachverhalten, nämlich "Offiziöse Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" irgendeine aktenkundige Vorgänge beim Bundeskanzleramt verursacht hat? - ob ihre Behörde in Zusammenhang mit der Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" einen Handlungsbedarf sieht? [1] Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch, 01.05.2016 - http://www.sueddeutsche.de/politik/ttip-papiere-realitaet-der-ttip-verhandlungen-uebertrifft-die-dunklen-ahnungen-noch-1.2975119
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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