Bekanntmachung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Im Artikel 7 Punkt 4 der Bekanntmachung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 13. Dezember 2011 ist folgende Zeile enthalten: "Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, ZDF-Staatsvertrages, Deutschlandradio-Staatsvertrages und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 3 bis 6 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&menu=1&sg=0
Ich brauche Information:
1. wer genau hat das Land NRW ermächtigt, den neuen Wortlaut der Staatsverträge mit neuem Datum bekannt zu machen? Und warum ist es so wichtig, dass das Land NRW diese Ermächtigung einholen muss, dass speziell dafür ein Punkt im Staatsvertrag notwendig war?
2. Wann hat das Land NRW gemäß Artikel 7 Punkt 4 der oben genannten Bekanntmachung die neue Fassung mit neuem Datum der folgenden Staatsverträge bekannt gemacht: Rundfunkstaatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag?
3. Falls Information vorhanden: warum wurde im Punkt 4 der oben genannten Bekanntmachung die Ermächtigung zur Bekanntmachung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags "vergessen", bzw, das Land NRW diese Ermächtigung nicht einholen musste?
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Dezember 2018
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11. Januar 2019
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