Belästigung durch militärischen Flugverkehr.

Seit mehreren Wochen - lediglich unterbrochen durch eine kurze Pause finden kreisende Flugbewegungen durch eine Militärmaschine (unter der Kennung OSY11D) statt.
Auf meine Anfrage vom 14.07.2020 an das Fluginformationszentrum der Bundeswehr habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Ich wiederhole daher meine damalige Anfrage auf diesem Wege :

Warum finden diese eigenartigen Flugbewegungen statt ?
Was soll das ?
Warum werden die Menschen mit unnützem Lärm belästigt ?
Warum wird hier Treibstoff vergeudet ?
Warum wird die Umwelt sinnloserweise mit Abgasen belastet ?
Warum wird hier unnötig CO2 freigesetzt ?

Ergebnis der Anfrage

Antwort des Luftfahrtamt der Bundeswehr (lufabw3ib@bundeswehr.org)
Betreff : AW: +1680/20+Belästigung durch militärischen Flugverkehr. [#196020]

Sehr geehrter Herr Stump,

hiermit bestätigt Luftfahrtamt der Bundeswehr 3 I b, Flugbetriebs- und Informationszentrale, Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 26.08.2020 (Antrag nach dem IFG/UIG/VIG).

Auf Grund der von Ihnen gemeldeten Flugbewegungen möchte ich Ihnen wie folgt antworten.
Die von Ihnen wahrgenommenen Flüge werden nach einem festgelegten Schema, über einen Zeitraum von jeweils zwei bis drei Stunden in verschiedenen Flughöhen durchgeführt. Ziel ist die Kalibrierung der Kamerasensorik.

Der Airbus A 319OH ist für die Nutzung als Beobachtungsluftfahrzeug innerhalb des Vertrages über den „Offenen Himmel“ (Open-Skies Abkommen) vorgesehen. Vor der Zertifizierung durch alle Vertragsstaaten, sind umfangreiche Datensammlungen und –auswertungen notwendig. Der dazu erforderliche Flugbetrieb wird auf das unbedingt nötige Maß beschränkt, um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten.

Wir hoffen Ihre Anfrage mit diesen Informationen ausreichend beantwortet zu haben. Die sich bei uns noch im Bearbeitungsgang befindende Bürgeranfrage (S16248/2020) vom 14.07.2020 sehen wir mit diesem Antwortschreiben ebenfalls als beantwortet an.

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ludwig
Oberstleutnant
Walter Ludwig
Oberstleutnant
Stv. Referatsleiter
WalterLudwig@Bundeswehr.org
Tel.: (02203) 908 - 3009
Fax: (02203) 908 - 2776
FspNBw: 90 3451 - 3009 Mail-Anhang.bmp
Luftfahrtamt der Bundeswehr
3 I b
Öffentlichkeitsarbeit
LufABw3Ib@Bundeswehr.org
Luftwaffenkaserne Wahn
Postfach 90 61 10 / 529
51127 Köln
Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit mehreren Woche…
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belästigung durch militärischen Flugverkehr. [#196020]
Datum
26. August 2020 15:53
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit mehreren Wochen - lediglich unterbrochen durch eine kurze Pause finden kreisende Flugbewegungen durch eine Militärmaschine (unter der Kennung OSY11D) statt. Auf meine Anfrage vom 14.07.2020 an das Fluginformationszentrum der Bundeswehr habe ich bisher keine Antwort erhalten. Ich wiederhole daher meine damalige Anfrage auf diesem Wege : Warum finden diese eigenartigen Flugbewegungen statt ? Was soll das ? Warum werden die Menschen mit unnützem Lärm belästigt ? Warum wird hier Treibstoff vergeudet ? Warum wird die Umwelt sinnloserweise mit Abgasen belastet ? Warum wird hier unnötig CO2 freigesetzt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 26.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
Belästigung durch militärischen Flugverkehr. [#196020]
Datum
27. August 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 26.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen