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Belastung des Geländes des Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf

Anfrage an: Umweltbundesamt

alle Unterlagen zu möglichen Umweltgefahren, die vom Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf ausgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belastung des Geländes des Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf [#28679]
Datum
6. April 2018 20:15
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zu möglichen Umweltgefahren, die vom Gelände des deutschen Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf ausgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Ich hatte hierzu Kontakt zu den Fachleuten unseres …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Belastung des Geländes des Giftgas-Produzenten ORGACID GmbH in Halle/Ammendorf [#28679]
Datum
12. April 2018 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Ich hatte hierzu Kontakt zu den Fachleuten unseres Hauses. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen sind in unserem Haus nicht vorhanden. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) und §§ 1, 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht lediglich ein Anspruch auf Zugang zu Informationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt. Ein Anspruch auf Informationsbeschaffung besteht nicht. Liegenschafts- und Bodenschutzanfragen in Bezug auf Altlasten werden im Bereich der Katasterämter der unteren Bodenschutzbehörden der Länder/Kommunen bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen zunächst Kontakt zur Unteren Bodenschutzbehörde Halle (Saale) aufzunehmen. Sofern konkrete Daten vorliegen, helfen Ihnen die örtlichen Behörden sicherlich gern. Die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/index.aspx?RecID=983 Auf unserer Internetseite haben wir so genannte FAQ zu diesen Themen unter diesem Link veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wo-finde-ich-informationen-ob-ein-grundstueck Mit freundlichen Grüßen