Belastung von Gewässern durch Kläranlagen ZOWA und NUWA
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir folgende Messwerte, gemessen im Wasser das die Kläranlagen der ZOWA und NUWA nach dem Klärprozess in die Gewässer einleiten.
Aufgeschlüsselt nach Klärwerk. Betrachtungszeitraum 2000 bis 2022. Bei jüngeren Anlagen ab Inbetriebnahme.
- Medikamentenrückstände mg/l, getrennt nach Wirkstoff
- Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Cyclamate) mg/l, getrennt nach Zusatzstoff
- Nitrat mg/l
- Hormone mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Antibiotika mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Pflanzenschutzmittel mg/l getrennt nach Wirkstoff
- Gesamtmenge des eingeleitet Wassers m3/a
Wie oft werden die abgefragten Messwerte erhoben?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Januar 2023
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28. Februar 2023
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