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Belastungsobergrenze von Schulkindern

Welche Auswirkungsstudien liegen Ihnen vor zur gesundheitlichen Beeinträchtigung Heranwachsender, insbesondere im Grundschulalter, durch das Tragen schwerer Lasten wie z.B. von Schulranzen voller Bücher? Weiterhin bitte ich um Auskunft, welche gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Belastung der Wirbelsäulen Heranwachsender existieren und durch die Gesundheitsämter (bzw. anderer Instanzen) zu beobachten sind und welche Maßnahmen ggf. einzuleiten sind, um vorgegebene Obergrenzen einzuhalten.

Antwort verspätet

  • Datum
    31. Mai 2012
  • Frist
    3. Juli 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belastungsobergrenze von Schulkindern
Datum
31. Mai 2012 16:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Welche Auswirkungsstudien liegen Ihnen vor zur gesundheitlichen Beeinträchtigung Heranwachsender, insbesondere im Grundschulalter, durch das Tragen schwerer Lasten wie z.B. von Schulranzen voller Bücher? Weiterhin bitte ich um Auskunft, welche gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Belastung der Wirbelsäulen Heranwachsender existieren und durch die Gesundheitsämter (bzw. anderer Instanzen) zu beobachten sind und welche Maßnahmen ggf. einzuleiten sind, um vorgegebene Obergrenzen einzuhalten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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