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Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre

Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis kausal schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wären.

Medien wie der Spiegel ( http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/cannabis-konsum-zahl-junger-kiffer-in-deutschland-steigt-a-1053068.html ) vermeldeten, dass die Konsumentenzahlen bei den Jugendlichen gestiegen wären,

Ich kann Ihre Statistik unter anderem nicht nachvollziehen, da die von Frau Drogenbeauftragte und MdB Mortler zitierte Studie selbst sieht zwischen 2004 und 2014 keinen Anstieg, sondern eine Abnahme (Seite 27, Abb. 3). Auch zwischen im Spiegel erwähnt 2008 und 2014 ist kein Anstieg, sondern eine Abnahme zu beobachten.

Darüber hinaus gilt die Studie für den Zeitraum bis 2014, wobei die "Legalisierungsdiskussion" erst 2015 gestartet war, unter anderem mit einem Antrag im Bundestag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. September 2015
  • Frist
    24. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beleg für die Au…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre [#11394]
Datum
22. September 2015 16:44
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis kausal schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wären. Medien wie der Spiegel ( http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/cannabis-konsum-zahl-junger-kiffer-in-deutschland-steigt-a-1053068.html ) vermeldeten, dass die Konsumentenzahlen bei den Jugendlichen gestiegen wären, Ich kann Ihre Statistik unter anderem nicht nachvollziehen, da die von Frau Drogenbeauftragte und MdB Mortler zitierte Studie selbst sieht zwischen 2004 und 2014 keinen Anstieg, sondern eine Abnahme (Seite 27, Abb. 3). Auch zwischen im Spiegel erwähnt 2008 und 2014 ist kein Anstieg, sondern eine Abnahme zu beobachten. Darüber hinaus gilt die Studie für den Zeitraum bis 2014, wobei die "Legalisierungsdiskussion" erst 2015 gestartet war, unter anderem mit einem Antrag im Bundestag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beleg für die Aussage, dass die Befürwort…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre [#11394]
Datum
25. Oktober 2015 12:10
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre" vom 22.09.2015 (#11394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr <Information-entfernt> aufgrund divergierende Auffassungen über den Status Ihres "Antrags nach de…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre [#11394]
Datum
23. November 2015 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> aufgrund divergierende Auffassungen über den Status Ihres "Antrags nach dem IFG" hat sich die Beantwortung etwas verzögert. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Zum Inhalt Ihrer Frage: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Mortler, hatte in ihrem Statement zur Veröffentlichung der aktuellen Studie zum Cannabiskonsum der BZgA gesagt: "Offenbar wirkt sich die Gesundheitsgefahren verharmlosende Argumentation der Befürworter einer Legalisierung von Cannabis bereits negativ aus." Dies ist eine Einschätzung der Drogenbeauftragten, zur Erklärung des angestiegenen regelmäßigen Cannabiskonsums seit 2011. Die Debatte um eine Cannabislegalisierung wird - entgegen Ihrer Aussage - nicht erst mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Cannabiskontrollgesetz durch die Partei Bündnis90/Die Grünen im März 2015 geführt. Das Bundesministerium für Gesundheit wertet Ihre Anfrage nicht als Antrag nach dem IFG. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Da es sich um Studien handelt, die mit Geldern d…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Beleg für die Aussage, dass die Befürworter einer Legalisierung von Cannabis schuld an einem behaupteten Anstieg der jugendlichen Cannabiskonsumenten wäre [#11394]
Datum
1. Dezember 2015 16:20
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Da es sich um Studien handelt, die mit Geldern der Steuerzahler finanziert werden und darüber hinaus auch in den Ministerien angewendet werden, sehe ich durchaus einen Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Es gibt also keine wissenschaftlich haltbaren Fakten für diese Aussage der Drogenbeauftragten, dass die sogenannten "Legalisierungsbefürworter" schuld an einem Anstieg wären? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 11394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.