Beleg für die Aussage des BM zu Wartezeiten - Psychotherapie

- sämtliche Dokumente, auf deren Basis Bundesminister Jens Spahn diese Aussage tätigt: „Da wo die meisten Psychotherapeuten auch zugelassen sind, in den Städten und Regionen, sind die Wartezeiten mit am längsten.“ (Quelle: http://mediathek.daserste.de/Morgenmagazin/Bundesgesundheitsminister-Spahn-verteidi/Video?bcastId=435054&documentId=58539630)

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  • Datum
    14. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Doku…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Beleg für die Aussage des BM zu Wartezeiten - Psychotherapie [#35195]
Datum
14. Dezember 2018 20:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente, auf deren Basis Bundesminister Jens Spahn diese Aussage tätigt: „Da wo die meisten Psychotherapeuten auch zugelassen sind, in den Städten und Regionen, sind die Wartezeiten mit am längsten.“ (Quelle: http://mediathek.daserste.de/Morgenmagazin/Bundesgesundheitsminister-Spahn-verteidi/Video?bcastId=435054&documentId=58539630)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleg für die Aussage des BM zu Wartezeiten - …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Beleg für die Aussage des BM zu Wartezeiten - Psychotherapie [#35195]
Datum
15. Januar 2019 12:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleg für die Aussage des BM zu Wartezeiten - Psychotherapie“ vom 14.12.2018 (#35195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 35195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.Dezember 0 zu Wartezeiten in der Psychotherapie Sehr geehrt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.Dezember 0 zu Wartezeiten in der Psychotherapie
Datum
4. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr auf das Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG), das Umweltinformationsfreiheitsgesetz (UIG) oder das Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) gestützte Antrag hat keinen Erfolg. Amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Das sind beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Amtliche Informationen in Form einer Akte bzw. Aufzeichnung liegen im Bundesministerium für Gesundheit zur geforderten Auskunft nicht vor. Die Aussage des Bundesministers für Gesundheit stützt sich auf Erkenntnisse aus von ihm geführten Gesprächen und Diskussionen, eigenen Beobachtungen sowie daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Eine Vorbereitung zum angesprochenen Punkt ist nicht erfolgt. Das UIG und das VIG sind ohnehin nicht einschlägig, da es nicht um Umwelt- oder Verbraucherinformationen geht. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen