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Beleg für die Behauptung, Lobbyisten würden Patienten Cannabis einreden

in apotheke adhoc wird Frau Drogenbeauftragte Mortler zitiert "Uns ist vollkommen klar, dass es Druck von Patienten gibt, denen von Lobbyisten eingeredet wird, das Cannabis immer die beste Medizin ist", gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Rand einer UN-Drogenkonferenz in Wien.

Siehe ( https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/drogenbeauftragte-lobbyisten-reden-patienten-cannabis-ein-medizinalhanf/ )

Bitte Übersenden Sie mir Belege über die Behauptung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in apotheke adho…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beleg für die Behauptung, Lobbyisten würden Patienten Cannabis einreden [#63244]
Datum
31. März 2019 18:16
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in apotheke adhoc wird Frau Drogenbeauftragte Mortler zitiert "Uns ist vollkommen klar, dass es Druck von Patienten gibt, denen von Lobbyisten eingeredet wird, das Cannabis immer die beste Medizin ist", gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Rand einer UN-Drogenkonferenz in Wien. Siehe ( https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/drogenbeauftragte-lobbyisten-reden-patienten-cannabis-ein-medizinalhanf/ ) Bitte Übersenden Sie mir Belege über die Behauptung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleg für die Behauptung, Lobbyisten wür…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beleg für die Behauptung, Lobbyisten würden Patienten Cannabis einreden [#63244]
Datum
5. Mai 2019 15:07
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beleg für die Behauptung, Lobbyisten würden Patienten Cannabis einreden“ vom 31.03.2019 (#63244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 63244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr <Information-entfernt> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Nachfrage, le…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Beleg für die Behauptung, Lobbyisten würden Patienten Cannabis einreden [#63244]
Datum
17. Mai 2019 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Nachfrage, leider konnte ich erst jetzt Ihre Mailanfrage beantworten. Ihre Anfrage (Zeichen: #63244) wurde von uns zur weiteren Bearbeitung an das Referat Z 15 im Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Nach Rücksprache mit den Kollegen wird die Bearbeitungszeit noch etwas andauern, weshalb ich sowohl um Ihr Verständnis, als auch etwas Geduld bitten möchte. Gern können Sie weitere Nachfragen zum Bearbeitungsstand unmittelbar an den Ansprechpartner im Referat Z 15 (Hr. Dr. Osterheld, Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> richten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.