Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen
Die Kopien der jeweiligen Seiten aus dem Auftrag bzw. Vertrag für die Durchführung von den im Antrag [1] begehrten Meinungsumfragen, die nachvollziehbar machen, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen und keine Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form geliefert werden. Aus Kostengründen bitte ich ausschließlich diese eine Seite zu kopieren und mit einer laufenden Nr. entsprechend der Liste [3] zu beschriften, damit eine Zuordnung der Seite dem jeweiligen Meinungsforschungsinstitut möglich ist. Es sind dann insgesamt 23 Seiten.
=Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind =
In den Antworten [1.1], [1.2] begründen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "in der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind.
Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der http://fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen.
Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragt. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnissen von Meinungsumfragen in elektronischer Form _behördenintern_ wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse bei der Auswertung der Ergebnisse von Meinungsumfragen erreichen kann. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet.
[1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311
[1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf
[1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf
[2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356
[3] Umfragen im Jahr 2014 - https://fragdenstaat.de/files/foi/26565/Liste2014.pdf
Information nicht vorhanden
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Datum4. Oktober 2015
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6. November 2015
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