Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen

Die Kopien der jeweiligen Seiten aus dem Auftrag bzw. Vertrag für die Durchführung von den im Antrag [1] begehrten Meinungsumfragen, die nachvollziehbar machen, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen und keine Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form geliefert werden. Aus Kostengründen bitte ich ausschließlich diese eine Seite zu kopieren und mit einer laufenden Nr. entsprechend der Liste [3] zu beschriften, damit eine Zuordnung der Seite dem jeweiligen Meinungsforschungsinstitut möglich ist. Es sind dann insgesamt 23 Seiten.

=Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind =

In den Antworten [1.1], [1.2] begründen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "in der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind.

Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der http://fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen.

Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragt. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnissen von Meinungsumfragen in elektronischer Form _behördenintern_ wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse bei der Auswertung der Ergebnisse von Meinungsumfragen erreichen kann. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet.

[1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311
[1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf
[1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf
[2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356
[3] Umfragen im Jahr 2014 - https://fragdenstaat.de/files/foi/26565/Liste2014.pdf

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  • Datum
    4. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kopien der j…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen [#11523]
Datum
4. Oktober 2015 08:29
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kopien der jeweiligen Seiten aus dem Auftrag bzw. Vertrag für die Durchführung von den im Antrag [1] begehrten Meinungsumfragen, die nachvollziehbar machen, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen und keine Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form geliefert werden. Aus Kostengründen bitte ich ausschließlich diese eine Seite zu kopieren und mit einer laufenden Nr. entsprechend der Liste [3] zu beschriften, damit eine Zuordnung der Seite dem jeweiligen Meinungsforschungsinstitut möglich ist. Es sind dann insgesamt 23 Seiten. =Hintergrundinformationen, die für den Antrag relevant sind = In den Antworten [1.1], [1.2] begründen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Kosten und Auslagen für den Zugang zu den Ergebnissen von Meinungsumfragen damit, dass diese Ergebnisse "in der Mehrzahl Printerzeugnisse" sind. Des Weiteren dem Schreiben [1.2] habe ich entnommen: "Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben." Ich wage zu behaupten, dass diese Ergebnisse von Meinungsumfragen eine breite Öffentlichkeit interessieren und allein deswegen die Bekanntmachung der im Antrag [1] begehrten Ergebnisse von Meinungsumfragen keinesfalls individuell zurechenbar ist. Allein auf der http://fragdenstaat.de-Plattform interessieren sich 9 BürgerInnen für die Ergebnisse der o.g. Meinungsumfragen. Angesichts des großen öffentlichen Interesse an den im Antrag [1] begehrten Ergebnissen von Meinungsumfragen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Informationen wie Ergebnisse von Meinungsumfragen als Printerzeugnisse beauftragt. Abgesehen davon es ist für mich offensichtlich, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung durch eine Beauftragung von o.g. Ergebnissen von Meinungsumfragen in elektronischer Form _behördenintern_ wesentliche Effizienzsteigerung und damit begründete Kostenersparnisse bei der Auswertung der Ergebnisse von Meinungsumfragen erreichen kann. Weitere nicht von der Hand zu weisende Überlegung ist, dass die Beauftragung von o.g. Ergebnisse von Meinungsumfragen in elektronischer Form im Vergleich zu den Printerzeugnisse die Umwelt weniger belastet. [1] Meinungsumfragen - https://fragdenstaat.de/a/7311 [1.1] https://fragdenstaat.de/files/foi/23006/ifg-umfragen_geschwaerzt.pdf [1.2] https://fragdenstaat.de/files/foi/33687/34152_2015_geschwaerzt.pdf [2] Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren - https://fragdenstaat.de/a/11356 [3] Umfragen im Jahr 2014 - https://fragdenstaat.de/files/foi/26565/Liste2014.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Belege, dass dem Presse- und Informations…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen [#11523]
Datum
6. November 2015 07:10
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen" vom 04.10.2015 (#11523) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Wall, der Eingang einer solchen Anfrage im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung kon…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen [#11523]
Datum
6. November 2015 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, der Eingang einer solchen Anfrage im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung konnte bislang nicht verzeichnet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Wall, auf Ihre IFG-Anfrage vom 6. November zu Meinungsumfragen teile ich Ihnen folgendes mit: …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Belege, dass dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen ausschließlich als Printerzeugnisse vorliegen [#11523]
Datum
18. November 2015 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
8,1 KB
Sehr geehrter Herr Wall, auf Ihre IFG-Anfrage vom 6. November zu Meinungsumfragen teile ich Ihnen folgendes mit: Amtliche Informationen des von Ihnen geschilderten Inhaltes liegen dem BPA nicht vor. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das BPA die Umfragen über das Institut GESUS veröffentlichen wird. In dem beigefügten Dokument finden Sie hierzu nähere Informationen. Mit freundlichen Grüßen