Belege für Aussage des Ministeriums: #Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“

- sämtliche Dokumente, auf deren Basis die Aussage getroffen wird, dass ein Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“ sei
(Quelle: https://twitter.com/bmvi/status/1086276615758172160?s=21)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 10 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Doku…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Belege für Aussage des Ministeriums: #Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“ [#46520]
Datum
20. Januar 2019 12:33
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente, auf deren Basis die Aussage getroffen wird, dass ein Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“ sei (Quelle: https://twitter.com/bmvi/status/1086276615758172160?s=21)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Belege für Aussage des Ministeriums:#Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“ Sehr geehrter H…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Belege für Aussage des Ministeriums:#Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“
Datum
21. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundeskabinett hat im September 2018 die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) eingesetzt. Die Arbeitsgruppe 1 (,,Klimaschutz im Verkehr") befasst sich derzeit intensiv mit möglichen Instrumenten, die die Erreichung des Klimaschutzzieles 2030 im Verkehrssektor ermöglichen. Die Arbeiten der NPM erfolgen unabhängig von der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird die Handlungsempfehlungen der Plattform auf die Maßnahmenwirksamkeit und politische Durchsetzbarkeit prüfen. Welche Empfehlungen der Arbeitsgruppe in welcher Form in ein Gesetz einfließen, wird in der dann anstehenden Ressortabstimmung geklärt. Weitere Informationen können sie der Seite www.plattform-zukunft-mobilitaet.de entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 21.Februar 2019 mit dem Aktenzeichen L 24 – M…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
25. Februar 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 21.Februar 2019 mit dem Aktenzeichen L 24 – MB 10252 lege ich Widerspruch ein. Meinem Auskunftsanspruch steht kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand entgegen. Ich fragte Sie mit Nachricht vom 20.01.2019 nach folgenden Dokumenten: - sämtliche Dokumente, auf deren Basis die Aussage getroffen wird, dass ein Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten“ sei Mit Ihrer Antwort vom 21.02.2019 erfüllen Sie nicht meinen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 1 Nr. 1 IFG. Sie führen lediglich allgemeine Informationen zur „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ bzw. zur Arbeitsgruppe 1 („Klimaschutz im Verkehr“) an, jedoch nicht welche Ergebnisse der Plattform bzw. der Arbeitsgruppe sein könnten, die auf meine Anfrage zutreffen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal konkret meine Anfrage nach Dokumenten, die als Belege für Ihre zitierte Aussage dienen, zu beantworten. Des Weiteren geben Sie auch keine Begründung für eine Ablehnung meiner Informationsfreiheitsanfrage an. Ich bitte erneut um Zugang zu den von mir angefragten Dokumenten. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, mit vorbezeichnetem Schreiben bitten Sie un…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Wolf, mit vorbezeichnetem Schreiben bitten Sie unter Berufung auf das IFG um Dokumente, auf deren Basis die Aussage getroffen wird, dass ein Tempolimit „weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten sei“. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen Z 13/2618.6/2-413 IFG erhalten. Bei künftigem Schriftwechsel bitte ich um Angabe dieses Aktenzeichens. Ihre Antrag habe ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Sofern vorliegend Ausschlussgründe nach dem §3 bis 6 IFG einschlägig sind, und/oder ein Drittbeteiligungsverfahren nach §8 durchzuführen ist, verlängert sich die Frist zur Gewährung des Informationszugangs entsprechend (§7 Abs. 5 IFG). Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich mit Gebühren verbunden. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Grund und Höhe der Gebühren richten sich nach der Informationsgebührenverordnung. Die Vorschriften sind im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#46520] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#46520]
Datum
5. März 2019 17:59
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für Ihre Nachricht vom 27.02.2019 in meiner IFG-Anfrage mit dem Aktenzeichen Z 13/2618.6/2-413 IFG. Allerdings möchte ich noch einmal auf einen Punkte im Sachverhalt hinweisen: Meine ursprüngliche IFG-Anfrage stammte nicht, wie von Ihnen angegeben, vom 25.02.2019, sondern vom 20.01.2019 und wurde mit dem Aktenzeichen L 24 – MB 10252 geführt. Am 21.02.2019 erhielt ich darauf hin eine Antwort von Ihrer Bürgerinfo. Diese Antwort entsprach allerdings nicht einer Antwort im Rahmen einer IFG-Anfrage, weshalb ich in dem von Ihnen genannten Schreiben vom 25.02.2019 Widerspruch einlegte. Ich weise Sie deshalb darauf hin, weil Sie dementsprechend bereits die einmonatige Frist nach § 7 Absatz 5 IFG überschritten haben und ich folglich nun eine zügige Bescheidung erwarte. Außerdem vertrete ich hier die Auffassung, dass es sich um eine gebührenfreie, einfache Anfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 46520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag mit Schreiben vom 25.02.2019 Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank f…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag mit Schreiben vom 25.02.2019
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre E-Mail vom 21.01.2019 war als formlose Anfrage an das BMVI und nicht als Antrag nach dem IFG eingeschätzt und entsprechend durch ein Auskunftsschreiben des hiesigen Bürgerservice vom 21.02.2019 beantwortet worden, welches keinen Verwaltungsakt darstellt. Ein Widerspruch im Rechtssinne hiergegen ist nicht vorgesehen. Da Sie in Kenntnis des Schreibens vom 21.02.2019 mit Ihrem Schreiben vom 25.02.2019 jedoch eine förmliche Bescheidung nach dem Informationsfreiheitsgesetz wünschen, zudem um inhaltliche Klarstellungen bitten, komme ich dem gerne nach. Vor diesem Hintergrund ist auflhr Schreiben vom 25.02.2019 durch diesen Bescheid zu antwor- ten. Ihrem Antrag auf Übersendung „sämtlicher Dokumente, auf deren Basis die Aussage getroffen wird, dass ein Tempolimit weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten sei" kann nicht entsprochen werden. Derartige amtliche Informationen liegen hier nicht vor. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur lehnt die Einführung genereller Tempolimits auf Bundesautobahnen ab. Es hat diese langjährig vertretene Auffassung - veranlasst durch Medienberichte - lediglich bekräftigt. Die im Schreiben vom 21.02.2019 genannte Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, zu der Sie allgemeine Informationen erhielten, war nur Anlass der Medienberichte, nicht Quelle amtlicher Informationen zu der Aussage. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen