Belege für die Äußerung von Christian Hirte "Ostbeauftragter macht PDS mitverantwortlich für heutige AfD-Erfolge"

- alle Unterlagen, Belege, Fakten die der unten folgenden Schlussfolgerung von Christian Hirte, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, zugrunde liegen.

"Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Hirte, hat die Vorgängerpartei der Linken für die Erfolge der AfD in Ostdeutschland mitverantwortlich gemacht."

Quellen:
- https://www.deutschlandfunk.de/waehlerbewegung-ostbeauftragter-macht-pds-mitverantwortlich.1939.de.html?drn:news_id=1043655
- https://www.businessinsider.de/ostbeauftragter-der-bundesregierung-linke-hat-boden-fuer-afd-bereitet

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Belege für die Äußerung von Christian Hirte "Ostbeauftragter macht PDS mitverantwortlich für heutige AfD-Erfolge" [#165638]
Datum
31. August 2019 21:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen, Belege, Fakten die der unten folgenden Schlussfolgerung von Christian Hirte, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, zugrunde liegen. "Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Hirte, hat die Vorgängerpartei der Linken für die Erfolge der AfD in Ostdeutschland mitverantwortlich gemacht." Quellen: - https://www.deutschlandfunk.de/waehlerbewegung-ostbeauftragter-macht-pds-mitverantwortlich.1939.de.html?drn:news_id=1043655 - https://www.businessinsider.de/ostbeauftragter-der-bundesregierung-linke-hat-boden-fuer-afd-bereitet
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. September 2019, in der Sie Belege zu der Äußerung …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG-Antrag: Belege für die Äußerung von Christian Hirte "Ostbeauftragter macht PDS mitverantwortlich für heutige AfD-Erfolge" [#165638]
Datum
26. September 2019 20:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. September 2019, in der Sie Belege zu der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte MdB „Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Hirte, hat die Vorgängerpartei der Linken für die Erfolge der AfD in Ostdeutschland mitverantwortlich gemacht.“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragen. Anbei finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen