Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten

- sämtliche Dokumente, auf deren Basis Bundesminister Jens Spahn die Aussage tätigt, dass wenn man das private [Gesundheits-]System abschafft, "dann warten alle länger" (Quelle: https://twitter.com/hartaberfair/status/975861972657950720)

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  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Doku…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten [#27202]
Datum
22. März 2018 16:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente, auf deren Basis Bundesminister Jens Spahn die Aussage tätigt, dass wenn man das private [Gesundheits-]System abschafft, "dann warten alle länger" (Quelle: https://twitter.com/hartaberfair/status/975861972657950720)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten“ …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten [#27202]
Datum
24. April 2018 13:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten“ vom 22.03.2018 (#27202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 27202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten“ …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten [#27202]
Datum
5. Mai 2018 11:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten“ vom 22.03.2018 (#27202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 27202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wolf, Sie wünschen Auskunft bzw. Akteneinsicht zu amtlichen Informationen nach dem Informati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Belege für die Aussage des BM zu Wartezeiten [#27202]
Datum
15. Mai 2018 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, Sie wünschen Auskunft bzw. Akteneinsicht zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Amtliche Informationen in Form einer Akte bzw. Aufzeichnung liegen im Bundesministerium für Gesundheit zur geforderten Auskunft nicht vor. Die Aussage des Bundesministers für Gesundheit stützt sich auf seine eigene Beobachtung und seine Schlussfolgerungen. Eine Terminvorbereitung zum angesprochenen Punkt ist nicht erfolgt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen,