Belegung der Intensivstationen

Die Intensivstationen sind laut Webseite www.krefeld.de regelmäßig mit Coronapatienten belegt. Welcher Prozentsatz dieser Patienten kommt mit der Diagnose "Covid 19" auf die Intensivstation und welcher Prozentteil ist wegen anderer Diagnosen auf der Intensivstation und hat dort lediglich einen positiven PCR Test erhalten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung der Intensivstationen [#214825]
Datum
11. März 2021 00:36
An
Gesundheitsamt Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Intensivstationen sind laut Webseite www.krefeld.de regelmäßig mit Coronapatienten belegt. Welcher Prozentsatz dieser Patienten kommt mit der Diagnose "Covid 19" auf die Intensivstation und welcher Prozentteil ist wegen anderer Diagnosen auf der Intensivstation und hat dort lediglich einen positiven PCR Test erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214825/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Krefeld
Sehr Antragsteller/in Ihre per E-Mail am 11.03.2021 an das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld gerichtete Anfrage n…
Von
Gesundheitsamt Krefeld
Betreff
Belegung der Intensivstationen [#214825]
Datum
24. März 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre per E-Mail am 11.03.2021 an das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld gerichtete Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Sie möchten wissen, welcher Prozentsatz von Covid-Patienten, die in Krefeld auf Intensivstation behandelt werden, dort wegen einer Covid-Diagnose aufgenommen wurde und welcher Prozentsatz von Patienten dort lediglich einen positiven PCR-Test erhalten hat. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass entsprechend differenzierende statistische Daten bei der Stadt Krefeld nicht vorhanden sind. Generell wird im Übrigen nach meinem Kenntnisstand in medizinischen Statistiken keine entsprechende Differenzierung vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In meinen Augen ist es dringend notwendig für ein di…
An Gesundheitsamt Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Belegung der Intensivstationen [#214825]
Datum
26. März 2021 16:49
An
Gesundheitsamt Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In meinen Augen ist es dringend notwendig für ein differenziertes Bild zu wissen, ob jemand an Covid 19 erkrankt oder nur positiv getestet ist, wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit versterben wird (Intensivstation). Wie ja gemeinhin bekannt, ist der PCR Test ja, laut Erfinder, nicht für die Diagnose geeignet und hat eine nicht unerhebliche Ungenauigkeit in Form von falsch-positiven Ergebnissen. Ich verstehe es aber richtig, dass diese Zusammenhänge nicht berücksichtigt werden? Generell. Nicht nur hier in Krefeld. Wäre es für Krefeld denkbar, hier einen wissenschaftlicheren Weg zu gehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214825/

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Gesundheitsamt Krefeld
Sehr Antragsteller/in meiner Antwortmail vom 24.03.2021 ist nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Gesundheitsamt Krefeld
Betreff
Antwort: AW: Belegung der Intensivstationen [#214825]
Datum
6. April 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in meiner Antwortmail vom 24.03.2021 ist nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen