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Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen

Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt.
Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe.
An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad?

Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt.

Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen.

Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder
Schwimmhalle Hüttenweg
Stadtbad Lankwitz
Schwimmhalle Finckensteinallee
Sommerbad am Insulaner

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35079]
Datum
5. Dezember 2018 15:24
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt. Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe. An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad? Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt. Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder Schwimmhalle Hüttenweg Stadtbad Lankwitz Schwimmhalle Finckensteinallee Sommerbad am Insulaner
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber soeben an den für die Abteilung Bildung…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35079]
Datum
5. Dezember 2018 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber soeben an den für die Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Soziales zuständigen Bezirksstadtrat Frank Mückisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. E-Mail an die Pressestelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf ist an mich…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35079]
Datum
6. Dezember 2018 08:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. E-Mail an die Pressestelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf ist an mich weitergeleitet worden. Das bezirkliche Schulamt ist jedoch "nur" für die äußeren Belange (z.B. Sanierung von Schulgebäuden, Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, Schüleraufnahmen) der Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf verantwortlich. Für die sogenannten inneren Belange der Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantwortlich. Hierzu zählt u.a. auch das Schulschwimmen. Ich habe mir daher erlaubt, Ihre E-Mail an die Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterzuleiten. Sie wird sich sicherlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie von sich aus Kontakt aufnehmen wollen, erreichen Sie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie -Außenstelle Steglitz-Zehlendorf- unter der Rufnummer 90299-5031. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.