Belegung Wohnheime

- Belegung der Wohnheime in der Goerzallee (Goerzallee 119-127, 12207 Berlin) und im Halbauer Weg (Halbauer Weg 19/21, 12249 Berlin) im Jahr 2019 und 2020 (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung Wohnheime [#209150]
Datum
20. Januar 2021 08:20
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Belegung der Wohnheime in der Goerzallee (Goerzallee 119-127, 12207 Berlin) und im Halbauer Weg (Halbauer Weg 19/21, 12249 Berlin) im Jahr 2019 und 2020 (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209150/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Freie Universität Berlin
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
Belegung Wohnheime [#209150]
Datum
22. Februar 2021 19:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 20.01.2021. Bitte beachten Sie das diesbezügliche Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen