Belegungsauschüsse

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

_ Belegungsrichtlinien und weitere Richlinien für die Belegungsauschüsse ihrer Wohnheime.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegungsauschüsse [#31686]
Datum
7. Juli 2018 21:06
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: _ Belegungsrichtlinien und weitere Richlinien für die Belegungsauschüsse ihrer Wohnheime. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegungsauschüsse“ vom 07.07.2018 (#31686) wu…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Belegungsauschüsse [#31686]
Datum
19. September 2018 20:23
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegungsauschüsse“ vom 07.07.2018 (#31686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich keine Antwort erhalten werde ich mich demnächst an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wenden und um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Belegungsauschüsse“ [#31686] [#31686]
Datum
27. Oktober 2018 23:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31686 Das Studierendenwerk Aachen vertritt scheinbar weiterhin die Auffassung nicht auf IFG Anfragen in Form von E-Mails, welche über FragdenStaat erfolgen, antworten zu müssen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 31686.pdf Anfragenr: 31686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.10.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Belegungsauschüsse“ [#31686] [#31686]
Datum
29. Oktober 2018 14:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.10.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 02.11.2018 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Ad…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 02.11.2018
Datum
6. Dezember 2018 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-9355/18 Betreff: Mein Schreiben vom 02.11.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung, Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Mein Schreiben vom 02.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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209.2.3.2.119355/18, IFG NRW fragdenstaat.de 31686 Belegungsrichtlinien Aktenzeichen 209.2.3.2.119355/18 Informat…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.119355/18, IFG NRW fragdenstaat.de 31686 Belegungsrichtlinien
Datum
8. Februar 2019 10:54
Status
Aktenzeichen 209.2.3.2.119355/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Sehr geehrtAntragsteller/in das Studierendenwerk Aachen hat im Rahmen meines Auskunftsersuchens mit Schreiben vom 31.01.2019 nun mitgeteilt, dass die von Ihnen begehrten Informationen der Vergaberichtlinien unter dem Link https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/ angezeigt bzw. heruntergeladen werden können. Da die Informationen gem. § 5 Abs. 4, 2. HS IFG NRW in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen werden können, schließe ich den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen