Beleidigungen gegen festszuhenhmende Personen und Anweisung die Kamera auszumachen bei Demos

Anfrage an: Polizei Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

In einem Video ist zu sehen, das ein Polizist der einen Mann festnimmt ihn mit "... du dumme Sau" beschimpft.
Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=LoBFfaQyjOg&t=462s
Dazu meine Frage: Haben nur Polizisten das Recht einen zu beschimpfen und zu beleidigen?

Und in diesem Video ( https://www.youtube.com/watch?v=LoBFfaQyjOg&t=395s ) ist zu sehen, das ein Polizist der einen festgenommen abführt, den Kameramann dazu auffordert die Kamera auszumachen.
Dazu meine Frage: Wenn bei Demonstrationen, die Polizei bei ihre Maßnahmen gefilmt werden um mögliches Fehlverhalten der Polizisten zu dokumentieren, sind die Anweisungen der Polizei, das Kameras ausgemacht oder die Bilder gelöscht werden sollen, folge zu leisten?

Am Montag den 04.05.2020 bei Spiegel-TV konnte man sehen, wie einige Beamten auch das Kamera-Team von Spiegel-TV angegriffen haben.
Hier dazu das Video: https://www.youtube.com/watch?v=69oV77s6xWs&t=344s
Dazu meine Frage: Hat das für die Beamten Konsequenzen, das sie das Kamera-Team von Spiegel-TV angegriffen haben oder ist dies Rechtmäßig ergangen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beleidigungen gegen festszuhenhmende Personen und Anweisung die Kamera auszumachen bei Demos [#187013]
Datum
18. Mai 2020 21:22
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrteAntragsteller/in In einem Video ist zu sehen, das ein Polizist der einen Mann festnimmt ihn mit "... du dumme Sau" beschimpft. Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=LoBFfaQyjOg&t=462s Dazu meine Frage: Haben nur Polizisten das Recht einen zu beschimpfen und zu beleidigen? Und in diesem Video ( https://www.youtube.com/watch?v=LoBFfaQyjOg&t=395s ) ist zu sehen, das ein Polizist der einen festgenommen abführt, den Kameramann dazu auffordert die Kamera auszumachen. Dazu meine Frage: Wenn bei Demonstrationen, die Polizei bei ihre Maßnahmen gefilmt werden um mögliches Fehlverhalten der Polizisten zu dokumentieren, sind die Anweisungen der Polizei, das Kameras ausgemacht oder die Bilder gelöscht werden sollen, folge zu leisten? Am Montag den 04.05.2020 bei Spiegel-TV konnte man sehen, wie einige Beamten auch das Kamera-Team von Spiegel-TV angegriffen haben. Hier dazu das Video: https://www.youtube.com/watch?v=69oV77s6xWs&t=344s Dazu meine Frage: Hat das für die Beamten Konsequenzen, das sie das Kamera-Team von Spiegel-TV angegriffen haben oder ist dies Rechtmäßig ergangen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187013

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 51.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem IFG Bln ist zur Bearbeitung an mich weite…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Beleidigungen gegen festszuhenhmende Personen und Anweisung die Kamera auszumachen bei Demos [#187013]
Datum
26. Mai 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 51.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem IFG Bln ist zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden. Ich würde diesen Antrag jedoch mit folgender Begründung ablehnen: Der Anwendungsbereich des IFG nicht eröffnet. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Stellungnahmen stellt keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, dann teilen Sie mir bitte Ihre Anschrift mit, da eine Bescheiderteilung auf elektronischem Wege bislang leider nicht möglich ist. Wenn Sie sich über das von Ihnen beschriebene Verhalten beschweren möchten, dann können Sie sich an das Beschwerdemanagement wenden: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/beschwerden/ Wenn Sie Anzeige erstatten möchten, dann können Sie dies bei jeder Polizeidienststelle Ihrer Wahl oder über die Internetwache tun: https://www.internetwache-polizei-berlin.de/ Mit freundlichen Grüßen