Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Bei meiner Anfrage
https://fragdenstaat.de/a/215223 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung wurde ich an Sie verwiesen.
Es geht dabei um folgenden Sachverhalt:
Ich habe 2005 an einer Berufsakademie einen Dipl.-Ing. (BA) erworben. In einigen aber nicht allen Bundesländern kann ich mit diesem Abschluss ein Masterstudium zur Erweiterung meiner beruflichen Fähigkeiten aufnehmen. Jedoch stehen hier in der Regel nur sehr teure Anbieter zur Auswahl (>12k€). Die deutlich preiswerte Fernuni Hagen (Kosten zw. 600-1200€) weißt mich jedoch nach wie vor ab.
Daher wären nun meine Fragen:
Warum keine einheitliche Möglichkeit im Bologna Prozess geschaffen wurde, für Berufsakademie Absolventen wie mich, ein Master Studium aufzunehmen?
Warum ist es nicht ausreichend, etwaige Lücken des Berufsakademie Studiums durch Brückenkurse zu schließen und über die Prüfungsleistungen zu belegen, ob man geeignet ist oder eben nicht?
Was kann ich tun, um im kommenden WS an der FU Hagen zum Master Fernstudium zugelassen zu werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 221945
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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