Benachteiligung von Berufsakademie Absolventen im Erwachsenenbildungssystem

Ich habe 2005 an einer Berufsakademie einen Dipl.-Ing. (BA) erworben. In einigen aber nicht allen Bundesländern kann ich mit diesem Abschluss ein Masterstudium zur Erweiterung meiner beruflichen Fähigkeiten aufnehmen. Jedoch stehen hier in der Regel nur sehr teure Anbieter zur Auswahl (>12k€). Die deutlich preiswerte Fernuni Hagen (Kosten zw. 600-1200€) weißt mich jedoch nach wie vor ab.

Daher wären nun meine Fragen:
Warum keine einheitliche Möglichkeiten im Bologna Prozess geschaffen wurden, für Berufsakademie Absolventen wie mich, ein Master Studium aufzunehmen?
Warum ist es nicht ausreichend, etwaige Lücken des Berufsakademie Studiums durch Brückenkurse zu schließen und über die Prüfungsleistungen zu belegen, ob man geeignet ist oder eben nicht?
Was kann ich tun, um im kommenden WS an der FU Hagen zum Master Fernstudium zugelassen zu werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe 2005 an einer Ber…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benachteiligung von Berufsakademie Absolventen im Erwachsenenbildungssystem [#215223]
Datum
15. März 2021 22:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe 2005 an einer Berufsakademie einen Dipl.-Ing. (BA) erworben. In einigen aber nicht allen Bundesländern kann ich mit diesem Abschluss ein Masterstudium zur Erweiterung meiner beruflichen Fähigkeiten aufnehmen. Jedoch stehen hier in der Regel nur sehr teure Anbieter zur Auswahl (>12k€). Die deutlich preiswerte Fernuni Hagen (Kosten zw. 600-1200€) weißt mich jedoch nach wie vor ab. Daher wären nun meine Fragen: Warum keine einheitliche Möglichkeiten im Bologna Prozess geschaffen wurden, für Berufsakademie Absolventen wie mich, ein Master Studium aufzunehmen? Warum ist es nicht ausreichend, etwaige Lücken des Berufsakademie Studiums durch Brückenkurse zu schließen und über die Prüfungsleistungen zu belegen, ob man geeignet ist oder eben nicht? Was kann ich tun, um im kommenden WS an der FU Hagen zum Master Fernstudium zugelassen zu werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. März 2021, in der Sie nach Möglichkeiten des Hochschul…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Benachteiligung von Berufsakademie Absolventen im Erwachsenenbildungssystem [#215223]
Datum
1. April 2021 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. März 2021, in der Sie nach Möglichkeiten des Hochschulzugangs mit dem Diplomabschluss einer Berufsakademie fragen. Die Frage nach den Möglichkeiten des Hochschulzugangs für Absolventen einer Berufsakademie fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Diese regeln in ihren Landeshochschulgesetzen, ob und welche Zugangsvoraussetzungen bestehen oder von ihren Hochschulen getroffen werden können. Länderübergreifende Vereinbarungen treffen die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK). Mit dem Beschluss der KMK vom 15.10.2004 „Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur“ wurden Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. Für die Diplomabschlüsse an Berufsakademien gilt der Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.09.1995. Dieser differenziert nach Ländern, in denen zum Zeitpunkt des Beschlusses Berufsakademien existierten und sieht unter gewissen Voraussetzungen eine Gleichstellung mit Abschlüssen im tertiären Bereich, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, vor. Hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen empfiehlt der Beschluss den Ländern eine Gleichstellung von Berufsakademieabsolventen mit Fachhochschulabsolventen (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gem. Beschluss). Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeff... https://www.kmk.org/fileadmin/veroeff... Mit der Frage, was Sie tun können, um im kommenden Wintersemester an der Fernuniversität Hagen zu einem Master Fernstudium zugelassen zu werden, muss ich Sie ebenfalls an das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf, verweisen. Ich bedauere, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ihnen aus diesen Gründen hier nicht unmittelbar hilfreich sein kann und verbleibe Mit freundlichen Grüßen