Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz

Schulungsunterlagen für den Online Dienst Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz

(Drucksache 22/2020)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz [#227016]
Datum
18. August 2021 20:33
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Schulungsunterlagen für den Online Dienst Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz (Drucksache 22/2020)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227016/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz [#227016]
Datum
16. September 2021 07:44
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz [#227016]
Datum
11. Oktober 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die Digitalisierung der von Ihnen angesprochenen Verwaltungsdienstleistungen unterstützen, diese jedoch nicht fachlich verantworten, finden Sie Schulungsunterlagen, so diese erstellt wurden, bei den für die Online-Dienste fachlich zuständigen Behörden. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung daher Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz“ [#227016]
Datum
24. November 2021 04:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227016/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Schulungsunterlagen unmittelbarer Teil des Projektes sind. Die Senatskanzlei ist für das Projekt verantwortlich, hat es finanziert und inittiert und muss deshalb auch alle Unterlagen hierzu bereits aus Revisionsgründen aufbewahren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227016.pdf Anfragenr: 227016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227016/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingaben wg. Schulungsunterlagen (I3/3691/2021 u.a.) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 24.11.2021 sind …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingaben wg. Schulungsunterlagen (I3/3691/2021 u.a.)
Datum
30. November 2021 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 24.11.2021 sind bei uns eingegangen. Ihre Eingaben haben hier die folgenden Aktenzeichen erhalten: I3/3691/2021 Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Tierschutzgesetz I3/3692/2021 Digitale Abrechnung von Krankenhilfe (CCM) I3/3693/2021 Elektronischer Rechtsverkehr I3/3694/2021 Baumfällgenehmigung I3/3695/2021 Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz I3/3696/2021 Digitaler Bauantrag I3/3697/2021 Denkmalwertanfragen I3/3698/2021 Elektronisches Schiffsregister I3/3699/2021 Anzeige Niederschlagswasserversickerung I3/3700/2021 Asbestanzeige. Bitte geben Sie diese Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in der jeweiligen Angelegenheit an. Bei den oben genannten Verfahren handelt es sich jeweils um Parallelverfahren. Es genügt in diesen Fällen, wenn Sie unsere Dienststelle in einem oder wenigen Verfahren beteiligen, damit die zugrunde liegende Rechtsfrage geklärt werden kann, und dabei ggf. auf Parallelverfahren hinweisen. Unsere Beteiligung ist nicht verpflichtend und Sie verlieren keine Rechte, wenn Sie dies nicht in jedem Einzelfall tun. Umgekehrt verursacht die Verwaltung von vielen gleichartigen Akten organisatorischen Aufwand, der sich letztlich auf die Bearbeitungszeiten auswirkt. Ich bitte, dies bei künftigen Eingaben zu bedenken. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihre Anfrage zu Sc…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Zierschutzgesetz [#227016]
Datum
10. Oktober 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihre Anfrage zu Schulungsunterlagen zum Online-Dienst „Benennung einer verantwortlichen Person nach dem Tierschutzgesetz“ haben wir für Sie gem. § 11 Abs. 2 HmbTG die auskunftspflichtige Stelle ermittelt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne an das Transparenzpostfach der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (<<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfragen wg. Schulungsunterlagen (I3/3691/2021 u.a.) Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfragen wg. Schulungsunterlagen (I3/3691/2021 u.a.)
Datum
14. Oktober 2022 10:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Eingaben vom 24.11.2021 mit den Aktenzeichen I3/3691/2021, I3/3695/2021, I3/3696/2021 und I3/3697/2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu Schulungsunterlagen zu näher bezeichneten Online-Diensten. Die Senatskanzlei hat sie jeweils an die „fachlich zuständigen Behörden“ verwiesen, ohne anzugeben, welche Behörden dies sind. Inzwischen hat die Senatskanzlei dies nachgeholt. Ich bitte Sie daher, sich an die genannten Postfächer zu wenden. Ihre Eingaben werde ich schließen. Mit freundlichen Grüßen