Benötige ich einen Energieausweis für ein tiny house mit 30 qm Wohnfläche in Hessen?
Ich bin dabei ein tiny house Wohncontainer in Jossgrund - Lettgenbrunn erstellen zu lassen. Die zuständige untere Baubehörde hat dem Antrag bereits 2021 zugestimmt. Es handelt sich um ein genehmigungsfreies Verfahren nach Paragraph 64. Da nun Änderungen am Objekt vorgenommen wurden muss ich erneut den Bauantrag dafür stellen. Da werde ich tun. Soweit so gut.
Bislang war nie die Rede von einem Energieausweis zu diesem Objekt. Meinen Informationen zufolge benötige ich diesen auch gar nicht hierfür, denn mein tiny house Wohncontainer hat eben nur 30 qm umbaute Wohnfläche.
Der Statiker sowie der Architekt sind in dieser Frage scheinbar verunsichert und können mir keine Antwort geben. Brauche ich nun zwingend einen Energieausweis oder nicht?
Das tiny house soll vorerst als privates Wochenend und Ferienhaus genutzt werden und per Strom beheizt werden. Mittelfristig denke ich darüber nach dies mit einer Mini - Solaranlage zu unterstützen.
Soweit der Plan. Es gibt leider sehr viele Hürden für ein solches Projekt habe ich festgestellt. Man kann sich schwer vorstellen dass Menschen ein tiny house haben möchten.
Das sei nun dahingestellt. Das ist wohl persönliche Geschmackssache.
Ich müsste aber nun bitte verbindlich wissen wie es sich mit dem Energieausweis hierfür verhält.
Besten Dank vorab.
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen .
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Mai 2022
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4. Juni 2022
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