Benutzungsordnung für die Infrastruktur der In-formations- und Kommunikations- Technologien an der Fachhochschule Brandenburg

Bezugnehmend auf:
https://it.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/hochschule/Dateien/Amtliche-Mitteilungen/1998/1998-18-Benutzungsordung-IT-Infrastruktur.pdf

1. Sofern es eine neuere Ordnung dieser über 20 Jahre alten Ordnung gibt, bitte ich um Übersendung.
2. §5 enthält Rechte des Systembetreibers, die weitesgehend als rechtswidrig einzustufen sind. Es werden Arbeitnehmerrechte eingeschränkt, das TKG/Postgeheimnis/Datenschutz verletzt und implizit die Wissenschaftsfreiheit (Chillingeffekt).
- Sind an der Hochschule bei Mitgliedern der Hochschule Maßnahmen nach §5 (2) durchgeführt worden? Wenn ja welche, und wann?
- Welche Prozessbeschreibung gibt es für Maßnahmen nach §5 (2), /welche Beteiligung der Arbeitnehmer/Studierendenvertretungen werden beteiligt?
- Sofern die Benutzungsordnung noch rechtlich Bestand hat, wird über eine Überarbeitung nachgedacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2019
  • Frist
    11. Februar 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Benutzungsordnung für die Infrastruktur der In-formations- und Kommunikations- Technologien an der Fachhochschule Brandenburg [#171456]
Datum
3. Dezember 2019 22:55
An
Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf: https://it.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/hochschule/Dateien/Amtliche-Mitteilungen/1998/1998-18-Benutzungsordung-IT-Infrastruktur.pdf 1. Sofern es eine neuere Ordnung dieser über 20 Jahre alten Ordnung gibt, bitte ich um Übersendung. 2. §5 enthält Rechte des Systembetreibers, die weitesgehend als rechtswidrig einzustufen sind. Es werden Arbeitnehmerrechte eingeschränkt, das TKG/Postgeheimnis/Datenschutz verletzt und implizit die Wissenschaftsfreiheit (Chillingeffekt). - Sind an der Hochschule bei Mitgliedern der Hochschule Maßnahmen nach §5 (2) durchgeführt worden? Wenn ja welche, und wann? - Welche Prozessbeschreibung gibt es für Maßnahmen nach §5 (2), /welche Beteiligung der Arbeitnehmer/Studierendenvertretungen werden beteiligt? - Sofern die Benutzungsordnung noch rechtlich Bestand hat, wird über eine Überarbeitung nachgedacht?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 171456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171456 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungsordnung für die Infrastruktur …
An Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Benutzungsordnung für die Infrastruktur der In-formations- und Kommunikations- Technologien an der Fachhochschule Brandenburg [#171456]
Datum
7. Januar 2020 13:20
An
Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungsordnung für die Infrastruktur der In-formations- und Kommunikations- Technologien an der Fachhochschule Brandenburg“ vom 03.12.2019 (#171456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 171456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171456

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Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek
Benutzungsordnung für die Infrastruktur der Informations- und Kommunikations-Technologien an der Fachhochschule Br…
Von
Technische Hochschule Brandenburg, Hochschulbibliothek
Betreff
Benutzungsordnung für die Infrastruktur der Informations- und Kommunikations-Technologien an der Fachhochschule Brandenburg [#171456]
Datum
24. Januar 2020 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre bei www.fragdenstaat.de unter Nummer 171456 erfasste Anfrage vom 03.12.2019 22:55 richtete sich an die Hochschulbibliothek. Sie ging dort erst bei der nochmaligen Nachfrage am 07.01.2020 ein. Sie begehren Informationen zur "Benutzungsordnung für die Infrastruktur der Informations- und Kommunikations-Technologien" unserer Hochschule. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1: Die genannte Benutzungsordnung ist weiterhin in Kraft. Zu 2.1 An unserer Hochschule wurden seit der Inkraftsetzung keine Maßnahmen gem. §5 (2) der Benutzungsordnung durchgeführt. Zu 2.2 Mit Verweis auf die vorherige Frage haben wir deshalb bisher auf eine Prozessmodellierung verzichtet. Zu 2.3 Die genannte Ordnung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Bearbeitung soll im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Alle Satzungen und Ordnungen der werden dann auch in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen