Benutzungsordnung für die Infrastruktur der In-formations- und Kommunikations- Technologien an der Fachhochschule Brandenburg
Bezugnehmend auf:
https://it.th-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/hochschule/Dateien/Amtliche-Mitteilungen/1998/1998-18-Benutzungsordung-IT-Infrastruktur.pdf
1. Sofern es eine neuere Ordnung dieser über 20 Jahre alten Ordnung gibt, bitte ich um Übersendung.
2. §5 enthält Rechte des Systembetreibers, die weitesgehend als rechtswidrig einzustufen sind. Es werden Arbeitnehmerrechte eingeschränkt, das TKG/Postgeheimnis/Datenschutz verletzt und implizit die Wissenschaftsfreiheit (Chillingeffekt).
- Sind an der Hochschule bei Mitgliedern der Hochschule Maßnahmen nach §5 (2) durchgeführt worden? Wenn ja welche, und wann?
- Welche Prozessbeschreibung gibt es für Maßnahmen nach §5 (2), /welche Beteiligung der Arbeitnehmer/Studierendenvertretungen werden beteiligt?
- Sofern die Benutzungsordnung noch rechtlich Bestand hat, wird über eine Überarbeitung nachgedacht?
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. Dezember 2019
-
11. Februar 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!