Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm
Anfrage an:
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- die Begründung für eine Anordnung der Benutzungspflicht des Radweges entlang des Hemelinger Hafendamm
- Auskunft darüber, ob die Benutzungspflicht weiterhin gilt, wenn gemäß der Park & Ride Beschilderung Kraftfahrzeuge auf dem Radweg parken.
- Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrern und Radfahrerinnen an dieser Stelle eine sichere Nutzung des Radweges zu ermöglichen.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. März 2019
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24. April 2019
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