Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm

- die Begründung für eine Anordnung der Benutzungspflicht des Radweges entlang des Hemelinger Hafendamm
- Auskunft darüber, ob die Benutzungspflicht weiterhin gilt, wenn gemäß der Park & Ride Beschilderung Kraftfahrzeuge auf dem Radweg parken.
- Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrern und Radfahrerinnen an dieser Stelle eine sichere Nutzung des Radweges zu ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Be…
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
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Betreff
Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm [#60782]
Datum
16. März 2019 20:15
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Begründung für eine Anordnung der Benutzungspflicht des Radweges entlang des Hemelinger Hafendamm - Auskunft darüber, ob die Benutzungspflicht weiterhin gilt, wenn gemäß der Park & Ride Beschilderung Kraftfahrzeuge auf dem Radweg parken. - Auskunft darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrern und Radfahrerinnen an dieser Stelle eine sichere Nutzung des Radweges zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Wir werden…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm [#60782]
Datum
18. März 2019 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Wir werden Ihnen eine entsprechende Antwort bzw. Auskunft zukommen lassen. Aufgrund von Abwesenheiten sowie eines erhöhten Aufkommens von Bürgeranfragen bitte ich Sie jedoch noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in es war uns bisher noch nicht möglich die Prüfung abzuschließen, allerdings arbeiten …
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm [#60782]
Datum
12. April 2019 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es war uns bisher noch nicht möglich die Prüfung abzuschließen, allerdings arbeiten wir daran Ihnen sobald wie möglich eine umfassende Antwort zu geben. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in dank Ihrer Anfrage haben wir die seinerzeitigen Unterlagen für die Überprüfung aller…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: Benutzungspflicht des Radweges am Hemelinger Hafendamm [#60782]
Datum
29. Mai 2019 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in dank Ihrer Anfrage haben wir die seinerzeitigen Unterlagen für die Überprüfung aller Benutzungspflichten von Fahrradwegen in Bremen durchgesehen. Dabei ist aufgefallen, dass die Entschilderung damals bereits seitens eines externen Gutachters vorgeschlagen worden war. Aufgrund eines technischen Versehens ist die entsprechende Datei jedoch nicht vollständig an das ASV übermittelt worden. Wir werden die Entschilderung demnächst nachholen. Allerdings wird das vorgeschriebene Anhörungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen, da am vergangenen Sonntag die Stadtteilbeiräte neu gewählt worden sind und deren Konstituierung gem. dem Ortsgesetz über die Stadtteilbeiräte und Ortsämter in Bremen erst nach den Sommerferien stattfinden wird. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld und bitten, die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen