Benutzungspflicht für Radfahrer Holmer Str
am vergangenen Sonntag, den 25.09.2022 befuhr ich mit Fahrrad die Holmer Str., welche sich zwischen Holm und der Stadt Wedel befindet. Auf diesen Streckenabschnitt ist für Fahrräder eine Benutzungspflicht auf dem Gehweg in beide Fahrtrichtungen angeordnet. Meine nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den zuvor genannten Streckenabschnitt.
1.) Liegt eine behördliche Anordnung für die ausgewiesene Benutzungspflicht vor? Sofern eine Anordnung vorliegt, bitte ich um eine Kopie.
2.) Sofern eine Anordnung vorliegt, zu welchem Zeitpunkt erfolgte nachweislich protokoliert die letzte Überprüfung der Anordnung?
3.) Wann erfolgt die nächste Überprüfung dieses Abschnittes auf die vermeintliche Benutzungspflicht?
4.) Sofern eine behördliche Anordnung vorliegt. In welchen Turnus erfolgt eine Überprüfung behördlicher Anordnungen?
Unabhängig, ob eine behördliche Anordnung vorliegt, beantrage ich hiermit die Neubescheidung des o. g. Gehwegabschnittes für die Benutzungspflicht nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Antwort verspätet
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Datum27. September 2022
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29. Oktober 2022
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