Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße

- aktuelle Verkehrszählungen bzw. aktuelle Verkehrsmengenkarte, aus der die Verkehrsbelastung entlang der Kaiserswerther Straße hervorgeht insb. zw. Freiligrathplatz und Reeser Straße
- Kopie des Verwaltungsakts, aus welchem insbesondere die Ausübung des Ermessen zu der Angeordneten Radwegebenutzungspflicht (VZ 240, VZ 241) entlang der Kaiserswerther Straße, insb. zw. Freiligrathplatz und Reeser Straße, hervorgeht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße [#193415]
Datum
23. Juli 2020 17:32
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle Verkehrszählungen bzw. aktuelle Verkehrsmengenkarte, aus der die Verkehrsbelastung entlang der Kaiserswerther Straße hervorgeht insb. zw. Freiligrathplatz und Reeser Straße - Kopie des Verwaltungsakts, aus welchem insbesondere die Ausübung des Ermessen zu der Angeordneten Radwegebenutzungspflicht (VZ 240, VZ 241) entlang der Kaiserswerther Straße, insb. zw. Freiligrathplatz und Reeser Straße, hervorgeht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 193415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193415/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarb…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße [#193415]
Datum
23. Juli 2020 17:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie jedoch, dass seit dem 12.07.2018 das Einwohnermeldeamt die Ausstellung der Bewohnerparkausweise übernommen hat. Anträge diesbezüglich werden nicht weitergeleitet, sondern müssen separat gestellt werden. Verlängerungen und Neuanträge können Sie nun bequem von zu Hause aus erstellen. Weitere Informationen zu dem Thema finden sie hier: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show Adress-, Kennzeichen-, Namensänderungen, etc. sind nicht über das Serviceportal möglich und müssen persönlich in den Bürgerbüros beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerth…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße [#193415]
Datum
8. Oktober 2020 16:11
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße“ vom 23.07.2020 (#193415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 193415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193415/

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Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarb…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Benutzungspflichtiger Radweg an der Kaiserswerther Straße [#193415]
Datum
8. Oktober 2020 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie jedoch, dass seit dem 12.07.2018 das Einwohnermeldeamt die Ausstellung der Bewohnerparkausweise übernommen hat. Anträge diesbezüglich werden nicht weitergeleitet, sondern müssen separat gestellt werden. Verlängerungen und Neuanträge können Sie nun bequem von zu Hause aus erstellen. Weitere Informationen zu dem Thema finden sie hier: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show Adress-, Kennzeichen-, Namensänderungen, etc. sind nicht über das Serviceportal möglich und müssen persönlich in den Bürgerbüros beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen