Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße

Alle Informationen, Unterlagen, Kommunikation zum benutzungspflichtigen Radweg in der Herrman-Mitsch-Straße.
Insbesondere die Gründe für das Verbleiben der Benutzungspflicht ab Messe Richtung Kaiserstuhlstraße.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    8. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informati…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
9. Juli 2018 13:15
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen, Unterlagen, Kommunikation zum benutzungspflichtigen Radweg in der Herrman-Mitsch-Straße. Insbesondere die Gründe für das Verbleiben der Benutzungspflicht ab Messe Richtung Kaiserstuhlstraße.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Benutzungspflicht aufgehoben wi…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
11. Juli 2018 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Benutzungspflicht aufgehoben wird. Dies ist bereits verkehrsrechtlich angeordnet, die Ausführung dauert jedoch noch eine Weile. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte senden sie dennoch, meinem A…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
11. Juli 2018 09:05
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte senden sie dennoch, meinem Antrag entsprechend, gewünschten Informationen zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in was für Informationen möchten Sie ? Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, dann müsse…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
13. Juli 2018 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in was für Informationen möchten Sie ? Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, dann müssen Sie einen Termin vereinbaren und bei uns vorbeikommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe sie mit meinem Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG …
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
13. Juli 2018 09:55
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe sie mit meinem Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG darum gebeten mir die Informationen zuzusenden. Laut §7 Abs. 5, sind Sie dazu verpflichtet auf eben jene "bestimmte Art des Informationszugangs", die der/die Antragsteller/in wünscht, den Zugang zu den gewünschten Informationen zu gewähren. Welche Informationen ich wünsche, habe ich bereits in meiner ersten Mail vom 09. Jul dargelegt: "Alle Informationen, Unterlagen, Kommunikation zum benutzungspflichtigen Radweg in der Herrman-Mitsch-Straße. Insbesondere die Gründe für das Verbleiben der Benutzungspflicht ab Messe Richtung Kaiserstuhlstraße." Dazu möchte ich anmerken, dass die Benutzungspflicht des Radweges bereits -bis auf die Stelle ab Messe, Richtung Kaiserstuhlstr- zurück gebaut ist. Das ist meiner Meinung nach sehr gefährlich. Auffahren auf den Radweg an jener Stelle ist für Fahrräder ohne MTB-Bereifung durch den Bordstein nur schwer möglich. Es parken Regelmäßig LKWs auf dem Rad/Fußweg. Der Rad/Fußweg ist zu schmal für Fußgänger und Radfahrer. Es ist seit über einem Jahr eine Baustellenausfahrt über dem Rad/Fußweg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in § 7 Abs. 5 LIFG besagt: "Die informationspflichtige Stelle kann Auskunft erteile…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
23. Juli 2018 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in § 7 Abs. 5 LIFG besagt: "Die informationspflichtige Stelle kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt die antragstellende Person eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Auf Antrag ist der Informationszugang für Menschen mit Behinderungen durch angemessene Vorkehrungen barrierefrei nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu ermöglichen." Wir gewähren Ihnen gerne Akteineinsicht. Die Übersendung von Akteninhalten ist jedoch nicht möglich, da dies mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zur Akteneinsichtnahme ist ein Termin erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte begründen Sie den "deutlich höhere…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
23. Juli 2018 12:24
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte begründen Sie den "deutlich höherer Verwaltungsaufwand" stichhaltig. Das Heraussuchen und Einscannen der gewünschten Informationen ist meiner Meinung nach nicht als "deutlich höherer Verwaltungsaufwand" zu werten. Mit dieser Argumentation würde keine Behörde Anfragen nach dem IFG auf dem elektronischen oder Postweg gewähren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-St…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
14. August 2018 00:22
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße“ vom 09.07.2018 (#31713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage am 23.07.2018 beantwortet und Ihnen eine Akteneinsichtnahme an…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße [#31713]
Datum
14. August 2018 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage am 23.07.2018 beantwortet und Ihnen eine Akteneinsichtnahme angeboten, siehe beigefügte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen