Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstraße

Die rechtliche Grundlage der Benutzungspflicht des Radweges Tullarstraße (Kreisverkehr bis Kreuzung Hans-Bunte-Straße).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    13. Mai 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die rechtliche…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstraße [#28876]
Datum
13. April 2018 11:33
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die rechtliche Grundlage der Benutzungspflicht des Radweges Tullarstraße (Kreisverkehr bis Kreuzung Hans-Bunte-Straße).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstra= C3�e [#28876] Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstra= C3�e [#28876]
Datum
13. April 2018 14:56
Status
Warte auf Antwort
BuerkleThomas.vcf
371 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an das hierfür zuständige Garten- und Tiefbauamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in die Rechtsgrundlage für die Benutzungspflicht ist generell § 45 Abs. 9 StVO. Wir könn…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Wtrlt: Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstraße [#28876]
Datum
16. April 2018 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Rechtsgrundlage für die Benutzungspflicht ist generell § 45 Abs. 9 StVO. Wir können Ihnen mitteilen, dass die Benutzungspflicht in der Tullastraße aufgehoben wird, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht (mehr) gegeben sind. Der Radweg wird als nicht-benutzungspflichtiger Radweg beibehalten werden, so dass Radfahrende künftig die Wahlmöglichkeit haben. Die Umsetzung nimmt jedoch noch etwas Zeit in Anspruch. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstraße [#28876]
Datum
16. April 2018 12:34
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>