Benutzungspflichtiger Radweg Tullarstraße
Anfrage an:
Stadt Freiburg im Breisgau
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
Die rechtliche Grundlage der Benutzungspflicht des Radweges Tullarstraße (Kreisverkehr bis Kreuzung Hans-Bunte-Straße).
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2018
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13. Mai 2018
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