Benutzungsregelung der Klett-Passage

Gemäß der folgenden Stellungnahme vom ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Dr. Wolfgang Schuster liegt eine "öffentlich-rechtlichen Benutzungsregelung" für die Klett-Passage vor. Ich kann diese "Benutzungsregelung" leider nicht finden und würde Sie bitten mir diese zuzusenden.

https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdarchiv.nsf/0/09B7410E9C51B8CCC1257C6A00328E19?OpenDocument

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    7. Februar 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der folgend…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungsregelung der Klett-Passage [#173645]
Datum
8. Januar 2020 14:17
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der folgenden Stellungnahme vom ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Dr. Wolfgang Schuster liegt eine "öffentlich-rechtlichen Benutzungsregelung" für die Klett-Passage vor. Ich kann diese "Benutzungsregelung" leider nicht finden und würde Sie bitten mir diese zuzusenden. https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdarchiv.nsf/0/09B7410E9C51B8CCC1257C6A00328E19?OpenDocument
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173645
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie gewünscht die Widmung für die Klettpassage. Freundliche Grüße
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Benutzungsregelung der Klett-Passage [#173645]
Datum
13. Januar 2020 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie gewünscht die Widmung für die Klettpassage. Freundliche Grüße