Benutzungsregelung (Widmung) Geiselgasteigstraße
Widmung (Aufhebung der Teileinziehung) für Fahrradfahrende auf der Geiselgasteigstraße bzgl. der Benutzung der allgemeinen Fahrbahn. Da nach Ende der Baustelle der Straßenbahn die VZ 237 weiterhin durchgestrichen sind (etwa ab Großheßelloher Brücke in Richtung Innenstadt) müsste es hierfür einen Widmungsänderung der Straße gemäß BayStrWG geben.
Weiterhin benötige ich die Widmungsänderung bzgl. des etwa 1m breiten Gegenstands auf dem Radweg von Grünwald kommend vor der Haltsstelle Großhesseloher Brücke, sodass man hier auf dem Radweg mit einem Fahrradanhänger nicht gefahrlos auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren kann.
Die Auskunft wird weithin im Rahmen der Akteineinsicht im Verwaltungsverfahren benötigt, soweit später erneut eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet wird (die kaputten Schilder ersetzt), um eine Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf den häufig unter 1,5m breiten Radweg zu prüfen.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Januar 2023
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4. Februar 2023
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