Benutzungsregelung (Widmung) Geiselgasteigstraße

Widmung (Aufhebung der Teileinziehung) für Fahrradfahrende auf der Geiselgasteigstraße bzgl. der Benutzung der allgemeinen Fahrbahn. Da nach Ende der Baustelle der Straßenbahn die VZ 237 weiterhin durchgestrichen sind (etwa ab Großheßelloher Brücke in Richtung Innenstadt) müsste es hierfür einen Widmungsänderung der Straße gemäß BayStrWG geben.

Weiterhin benötige ich die Widmungsänderung bzgl. des etwa 1m breiten Gegenstands auf dem Radweg von Grünwald kommend vor der Haltsstelle Großhesseloher Brücke, sodass man hier auf dem Radweg mit einem Fahrradanhänger nicht gefahrlos auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren kann.

Die Auskunft wird weithin im Rahmen der Akteineinsicht im Verwaltungsverfahren benötigt, soweit später erneut eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet wird (die kaputten Schilder ersetzt), um eine Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf den häufig unter 1,5m breiten Radweg zu prüfen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungsregelung (Widmung) Geiselgasteigstraße [#266739]
Datum
2. Januar 2023 07:04
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Widmung (Aufhebung der Teileinziehung) für Fahrradfahrende auf der Geiselgasteigstraße bzgl. der Benutzung der allgemeinen Fahrbahn. Da nach Ende der Baustelle der Straßenbahn die VZ 237 weiterhin durchgestrichen sind (etwa ab Großheßelloher Brücke in Richtung Innenstadt) müsste es hierfür einen Widmungsänderung der Straße gemäß BayStrWG geben. Weiterhin benötige ich die Widmungsänderung bzgl. des etwa 1m breiten Gegenstands auf dem Radweg von Grünwald kommend vor der Haltsstelle Großhesseloher Brücke, sodass man hier auf dem Radweg mit einem Fahrradanhänger nicht gefahrlos auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren kann. Die Auskunft wird weithin im Rahmen der Akteineinsicht im Verwaltungsverfahren benötigt, soweit später erneut eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet wird (die kaputten Schilder ersetzt), um eine Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf den häufig unter 1,5m breiten Radweg zu prüfen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Benutzungsregelung (Widmung) Geiselgasteigstraße [#266739]
Datum
9. Januar 2023 12:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Informationen bzgl. 1. der Widmung (Aufhebung der Te…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Benutzungsregelung (Widmung) Geiselgasteigstraße [#266739]
Datum
25. Januar 2023 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Informationen bzgl. 1. der Widmung (Aufhebung der Teileinziehung) für Fahrradfahrende auf der Geiselgasteigstraße bzgl. der Benutzung der allgemeinen Fahrbahn, 2. der Widmungsänderung bzgl. des etwa 1 m breiten Gegenstands auf dem Radweg von Grünwald kommend vor der Haltestelle Großhesseloher Brücke, 3. der Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich. Auf Ihre Anfrage ist die IFS nicht anwendbar. Die IFS gilt ausschließlich für Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 2 IFS). Von der Stadt München erteilte Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet haben jedoch ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Amtshandlungen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts sind Angelegenheiten des übertragenden Wirkungskreises. Das Mobilitätsreferat der Stadt München hat jedoch Ihre Anfrage als Bürgeranfrage ausgelegt und entsprechend bearbeitet. Zu 1. Die Geiselgasteigstraße ist eine staatliche Straße. Daher liegt die Zuständigkeit für die straßenrechtliche Widmung nicht bei der Landeshauptstadt München. Zu 2. Es wurde der Radweg von der südlichen Stadtgrenze bis zur Tramhaltestelle Menterschwaige überprüft. Dabei wurde kein Hindernis oder Gegenstand gefunden, das den Radweg blockiert bzw. auf diesem liegt. Zu 3. Unabhängig davon kann zur Radwegbenutzungspflicht mitgeteilt werden, dass im Sommer 2022 Arbeiten zum Gleisaustausch der Tram 25 zwischen Grünwald und Authariplatz begonnen haben. In diesem Zuge wurde auch der stadteinwärtige Radweg gesperrt, so dass Radfahrende auf die Fahrbahn geleitet wurden. Zwischenzeitlich konnte der Radweg wieder freigegeben und die Radwegbenutzungspflicht wieder in Kraft gesetzt werden. Dabei wurden vorhandene Verkehrszeichen 237 StVO beschädigt. Diese werden erneuert, um Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden. Eine dauerhafte Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der damit einhergehenden Gefahrenlage nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen