Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit - Gefahren für die Demokratie und den Rechtsstaat - Unterlagen - Studie

Hintergrund: Aktuelle Meldungen zu Entwicklungen und Gefahren durch Beobachtungstechnologien für die Demokratie und den Rechtsstaat
u.a.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hat vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/datenschutzbeauftragter-kelber-warnt-vor-gesichtserkennung-100.html

1) Senden Sie mir bitte alle Unterlagen aus Ihrem Hause zu, die Sie zu dem nachfolgend genannten Bundestags-Projekt erhalten haben.
2) Senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen hervorgeht, warum dieses anfänglich bis Ende 2017 befristete Projekt, um weitere 2 Jahre verlängert wurde?
3) Ich bitte um die zeitnahe Bereitstellung der kompletten Studie (nach aktuellem Abnahmeprozess) auf diesem Portal.

Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen

Themenbereich: Technik, Gesellschaft, Innovation
Analyseansatz: TA-Projekt
Themeninitiative: Innenausschuss sowie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Status: Im Abnahmeprozess
Bearbeitungsstand: Bericht fertiggestellt, Abnahme durch den ABFTA
Laufzeit: 2016 bis 2019
Thematischer Hintergrund

Die Fortschritte in der Informatik, Sensorik und Biometrie ermöglichen ein weites Einsatzspektrum für diverse Aufklärungs-, Aufzeichnungs- und Auswertungstechnologien (im Folgenden Beobachtungstechnologien genannt). Im Bereich der zivilen Sicherheit reichen die Anwendungsfelder von der Verkehrsbeobachtung und Unfallhilfe, der Sicherung von Großveranstaltungen über das Monitoring von Waldbränden, Hochwassergefahren und anderen Naturkatastrophen bis zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Dementsprechend haben die Verbreitung und Nutzung von Beobachtungstechnologien durch staatliche Behörden und Einrichtungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Aber auch Informationen aus sozialen Netzen und Sensordaten von zunehmend mobilen und vernetzten Telekommunikationsgeräten werden mit stark steigender Tendenz für die Gefahrenprävention und -aufklärung sowie zur Entscheidungsfindung in komplexen Einsatzlagen eingesetzt.

Der Einsatz von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit wird in gesellschaftlichen wie auch in wissenschaftlichen Debatten kontrovers diskutiert. Einerseits wird Beobachtungstechnologien eine wichtige Funktion in der Gefahrenprävention und -aufklärung sowie bei der Krisenbewältigung zugeschrieben. Für den Staat können sie von Nutzen sein, um eine seiner Kernaufgaben, die Gewährleistung der zivilen Sicherheit, zu erfüllen. Andererseits werden immer wieder Fragen nach der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Zuverlässigkeit solcher Maßnahmen aufgeworfen: Lassen sich durch staatliche Beobachtungsmaßnahmen tatsächlich Gefahrenlagen rechtzeitig vorhersehen, Straftaten wirksam vermeiden oder das Katastrophenmanagement verbessern? Wie viel der Privatsphäre soll für den (vermeintlichen) Gewinn an Sicherheit aufgegeben werden? Wer beobachtet wen und wozu? Was geschieht mit den gesammelten Daten? Im Lichte der immer leistungsfähigeren Beobachtungstechnologien stellen sich für den Staat völlig neue Herausforderungen bei dem Bemühen, ein Gleichgewicht zwischen den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft und den Persönlichkeits- und Freiheitsrechten des Einzelnen zu finden.
Ziel und Vorgehensweise

Im Rahmen der Untersuchung sollen auf Grundlage heute vorhandener technischer Möglichkeiten, aber auch mit Blick auf erkennbare technische Weiterentwicklungen, die relevanten gesellschaftlichen Fragestellungen und Herausforderungen, die sich mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit ergeben, identifiziert und analysiert werden. Zentrales Ziel der Untersuchung ist es, die sachlichen Grundlagen für die politische Meinungsbildung bezüglich der erforderlichen Rahmensetzung für deren Einsatz zu schaffen.
...
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Auf Grundlage der in der Sondierungsphase erzielten Erkenntnisse sollen im weiteren Projektverlauf die Anwendungsfelder und Einsatzoptionen von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit identifiziert werden, die in gesellschaftlichen und politischen Debatten in besonderem Maße kontrovers diskutiert werden. Für die identifizierten Anwendungsbereiche sollen die diesen Debatten zugrundeliegenden ethischen, politischen und rechtlichen Argumente und Problemstellungen vertieft analysiert und diskutiert werden mit dem Ziel, politische Handlungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Optionen auszuarbeiten.
Quelle:
https://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u20900.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund: Aktuel…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit - Gefahren für die Demokratie und den Rechtsstaat - Unterlagen - Studie [#174973]
Datum
22. Januar 2020 09:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hintergrund: Aktuelle Meldungen zu Entwicklungen und Gefahren durch Beobachtungstechnologien für die Demokratie und den Rechtsstaat u.a. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hat vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/datenschutzbeauftragter-kelber-warnt-vor-gesichtserkennung-100.html 1) Senden Sie mir bitte alle Unterlagen aus Ihrem Hause zu, die Sie zu dem nachfolgend genannten Bundestags-Projekt erhalten haben. 2) Senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen hervorgeht, warum dieses anfänglich bis Ende 2017 befristete Projekt, um weitere 2 Jahre verlängert wurde? 3) Ich bitte um die zeitnahe Bereitstellung der kompletten Studie (nach aktuellem Abnahmeprozess) auf diesem Portal. Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen Themenbereich: Technik, Gesellschaft, Innovation Analyseansatz: TA-Projekt Themeninitiative: Innenausschuss sowie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Status: Im Abnahmeprozess Bearbeitungsstand: Bericht fertiggestellt, Abnahme durch den ABFTA Laufzeit: 2016 bis 2019 Thematischer Hintergrund Die Fortschritte in der Informatik, Sensorik und Biometrie ermöglichen ein weites Einsatzspektrum für diverse Aufklärungs-, Aufzeichnungs- und Auswertungstechnologien (im Folgenden Beobachtungstechnologien genannt). Im Bereich der zivilen Sicherheit reichen die Anwendungsfelder von der Verkehrsbeobachtung und Unfallhilfe, der Sicherung von Großveranstaltungen über das Monitoring von Waldbränden, Hochwassergefahren und anderen Naturkatastrophen bis zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Dementsprechend haben die Verbreitung und Nutzung von Beobachtungstechnologien durch staatliche Behörden und Einrichtungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Aber auch Informationen aus sozialen Netzen und Sensordaten von zunehmend mobilen und vernetzten Telekommunikationsgeräten werden mit stark steigender Tendenz für die Gefahrenprävention und -aufklärung sowie zur Entscheidungsfindung in komplexen Einsatzlagen eingesetzt. Der Einsatz von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit wird in gesellschaftlichen wie auch in wissenschaftlichen Debatten kontrovers diskutiert. Einerseits wird Beobachtungstechnologien eine wichtige Funktion in der Gefahrenprävention und -aufklärung sowie bei der Krisenbewältigung zugeschrieben. Für den Staat können sie von Nutzen sein, um eine seiner Kernaufgaben, die Gewährleistung der zivilen Sicherheit, zu erfüllen. Andererseits werden immer wieder Fragen nach der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Zuverlässigkeit solcher Maßnahmen aufgeworfen: Lassen sich durch staatliche Beobachtungsmaßnahmen tatsächlich Gefahrenlagen rechtzeitig vorhersehen, Straftaten wirksam vermeiden oder das Katastrophenmanagement verbessern? Wie viel der Privatsphäre soll für den (vermeintlichen) Gewinn an Sicherheit aufgegeben werden? Wer beobachtet wen und wozu? Was geschieht mit den gesammelten Daten? Im Lichte der immer leistungsfähigeren Beobachtungstechnologien stellen sich für den Staat völlig neue Herausforderungen bei dem Bemühen, ein Gleichgewicht zwischen den Schutzbedürfnissen der Gesellschaft und den Persönlichkeits- und Freiheitsrechten des Einzelnen zu finden. Ziel und Vorgehensweise Im Rahmen der Untersuchung sollen auf Grundlage heute vorhandener technischer Möglichkeiten, aber auch mit Blick auf erkennbare technische Weiterentwicklungen, die relevanten gesellschaftlichen Fragestellungen und Herausforderungen, die sich mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit ergeben, identifiziert und analysiert werden. Zentrales Ziel der Untersuchung ist es, die sachlichen Grundlagen für die politische Meinungsbildung bezüglich der erforderlichen Rahmensetzung für deren Einsatz zu schaffen. ... ... Auf Grundlage der in der Sondierungsphase erzielten Erkenntnisse sollen im weiteren Projektverlauf die Anwendungsfelder und Einsatzoptionen von Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit identifiziert werden, die in gesellschaftlichen und politischen Debatten in besonderem Maße kontrovers diskutiert werden. Für die identifizierten Anwendungsbereiche sollen die diesen Debatten zugrundeliegenden ethischen, politischen und rechtlichen Argumente und Problemstellungen vertieft analysiert und diskutiert werden mit dem Ziel, politische Handlungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Optionen auszuarbeiten. Quelle: https://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u20900.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174973
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/005 II#0393 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/005 II#0393
Datum
14. Februar 2020 14:23
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/005 II#0393 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen