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BER Entwässerung in den Glasowbach/ Rangsdorfer See: Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101

ich würde gerne erfahren, ob gem. dem Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 Wasser in den Glasowbach eingeleitet wird und wenn ja, in welcher Menge dies, seit wann geschieht.
Kommt Wasser im Rangsdorfer See an und wenn ja, wie viel pro Tag?

Sollte kein Wasser eingeleitet werden, bitte ich um die Hintergründe. Gerne kann ich die Akteneinsicht persönlich vornehmen oder Sie senden mir die Unterlagen bzw. Informationen/ Antwort.

Hintergrund der Frage ist der geringe Wasserstand im Rangsdorfer See. Dieser verfügt über einen Zulauf aus dem Glasowbach.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald Details
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Betreff
BER Entwässerung in den Glasowbach/ Rangsdorfer See: Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33801]
Datum
28. September 2018 16:58
An
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne erfahren, ob gem. dem Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 Wasser in den Glasowbach eingeleitet wird und wenn ja, in welcher Menge dies, seit wann geschieht. Kommt Wasser im Rangsdorfer See an und wenn ja, wie viel pro Tag? Sollte kein Wasser eingeleitet werden, bitte ich um die Hintergründe. Gerne kann ich die Akteneinsicht persönlich vornehmen oder Sie senden mir die Unterlagen bzw. Informationen/ Antwort. Hintergrund der Frage ist der geringe Wasserstand im Rangsdorfer See. Dieser verfügt über einen Zulauf aus dem Glasowbach.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Anlage sende ich Ihnen den Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-…
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Betreff
AW: BER Entwässerung in den Glasowbach/ Rangsdorfer See: Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33801]
Datum
28. September 2018 16:59
An
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Anlage sende ich Ihnen den Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Fragen. Im Planfeststellungsbeschluss "A…
Von
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Betreff
BER Entwässerung in den Glasowbach/ Rangsdorfer See: Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33801]
Datum
10. Oktober 2018 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Fragen. Im Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 Az.: 44/1-6441/1/101 ist unter Punkt 12.3.3 die Einleitung von Niederschlagswasser in den Selchower Flutgraben und in den Glasowbach erlaubt und mit Nebenbestimmungen versehen worden (S. 143 und ff.). Die Erlaubnis zur Einleitung in den Glasowbach tritt mit Inbetriebnahme des planfestgestellten Flughafen ein. Derzeit und zurückliegend werden und wurden keine Wässer in den Glasowbach eingeleitet. Lediglich geringe Mengen Niederschlagswasser wurden kurzzeitig eingeleitet, um die Pumpen und die bestehenden Leitungen zu testen. Die Einleitstelle für Niederschlagswasser in den Glasowbach ist bis jetzt noch nicht in Betrieb gegangen und wird nach aktuellem Stand erst nach Inbetriebnahme des planfestgestellten Flughafens genutzt werden. mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald Details
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Betreff
AW: BER Entwässerung in den Glasowbach/ Rangsdorfer See: Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33801]
Datum
10. Oktober 2018 17:12
An
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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