Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.10.2021 hat Herr Minister Stamp eine einem Tweet geschrieben, dass ihm die für Kindergesundheit verantwortliche Ärzteschaft und Wissenschaft dringend geraten haben, die Maskenpflicht an Schulen abzuschaffen (https://twitter.com/JoachimStamp/status/1453857536608808981) - entgegen der von einer Vielzahl von Fachgesellschaften (auch pädiatrischen) verabschiedeten S3-Leitlinie.
Bitte nennen Sie mir diese Berater sowie den genauen Wortlaut ihrer Empfehlungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.10.2021 hat …
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben [#232187]
Datum
2. November 2021 00:45
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.10.2021 hat Herr Minister Stamp eine einem Tweet geschrieben, dass ihm die für Kindergesundheit verantwortliche Ärzteschaft und Wissenschaft dringend geraten haben, die Maskenpflicht an Schulen abzuschaffen (https://twitter.com/JoachimStamp/status/1453857536608808981) - entgegen der von einer Vielzahl von Fachgesellschaften (auch pädiatrischen) verabschiedeten S3-Leitlinie. Bitte nennen Sie mir diese Berater sowie den genauen Wortlaut ihrer Empfehlungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben [#232187]
Datum
22. April 2022 18:36
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben“ vom 02.11.2021 (#232187) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. An der Antwort bin ich aber weiterhin interessiert. Bitte informieren Sie mich deswegen umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 22.04.2022 erkundigen Sie sich nach dem Sachstand der Bearbeitung Ihrer …
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Zwischennachricht zur Anfrage vom 02.11.2021 Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben [#232187]
Datum
25. April 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 22.04.2022 erkundigen Sie sich nach dem Sachstand der Bearbeitung Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben“ vom 02.11.2021 (#232187). Die Recherche in unserem Haus hat ergeben, dass die von Ihnen genannte Anfrage hier seinerzeit nicht eingegangen ist. Ihre o.g. Anfrage liegt uns somit nun erstmalig vor und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist natürlich ärgerlich, dass meine Anfrage das M…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zur Anfrage vom 02.11.2021 Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben [#232187]
Datum
25. April 2022 16:08
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist natürlich ärgerlich, dass meine Anfrage das Ministerium damals gar nicht erreicht hat - das hatte ich nicht in Betracht gezogen. Für die Bearbeitung bedanke ich mich schon im voraus, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232187/

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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre obige Anfrage. Mit freund…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Berater von Herrn Minister Stamp, die dringend zur Abschaffung der Maskenpflicht geraten haben [#232187]
Datum
15. Juni 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre obige Anfrage. Mit freundlichen Grüßen