Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen«
Ich möchte gerne etwas bezüglich des Papiers »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen« erfahren, das unter dem folgenden Link veröffentlicht worden ist:
Im Zuge einer andere IFG-Anfrage sind mehrere Schriftwechsel der beteiligten Ministerialmitarbeiter bekannt geworden, die auch in der Tageszeitung »Die Welt« und in diversen sozialen Medien thematisiert worden sind. Ich beziehe mich auf diese Dokumente:
https://archive.org/details/bmi-leak-merged/BMI-leak-merged-Seite%20189_ungeschw%C3%A4rzt
Ich möchte gerne den Namen der Person wissen, die am 22. oder 23. März (Gescannte Dokumentseite 85/210; das kann ich nicht ganz deutlich erkennen) in der Beratung involviert war.
Die Person ist im veröffentlichten Mailverkehr mit Verweis auf § 5 Abs. 1 IFG geschwärzt worden. Ich verweise explizit auf den § 5 Abs. 3 des IFG, wonach mein Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in in diesem Fall überwiegt, weil ich nur den Namen der Person erfahren möchte.
Hilfweise begründe ich mein Informationsinteresse damit, dass die Person im Sinne des § 5 Abs. 3 IFG als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgegeben hat. Dies dürfte unmittelbar daraus ersichtlich sein, dass die Vorschläge der Person zu großen Teilen in die Tat umgesetzt worden sind:
Die Person hat die Teststrategie in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt, und geraten, die Laborkapazität auf 2 Mio. zu steigern. Ferner hat die Person dazu geraten, ein Gespräch mit Laborfirmen und deren Lieferanten aufzunehmen.
Anfrage abgelehnt
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Datum17. März 2021
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20. April 2021
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