Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen«

Ich möchte gerne etwas bezüglich des Papiers »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen« erfahren, das unter dem folgenden Link veröffentlicht worden ist:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Im Zuge einer andere IFG-Anfrage sind mehrere Schriftwechsel der beteiligten Ministerialmitarbeiter bekannt geworden, die auch in der Tageszeitung »Die Welt« und in diversen sozialen Medien thematisiert worden sind. Ich beziehe mich auf diese Dokumente:

https://archive.org/details/bmi-leak-merged/BMI-leak-merged-Seite%20189_ungeschw%C3%A4rzt

Ich möchte gerne den Namen der Person wissen, die am 22. oder 23. März (Gescannte Dokumentseite 85/210; das kann ich nicht ganz deutlich erkennen) in der Beratung involviert war.

Die Person ist im veröffentlichten Mailverkehr mit Verweis auf § 5 Abs. 1 IFG geschwärzt worden. Ich verweise explizit auf den § 5 Abs. 3 des IFG, wonach mein Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in in diesem Fall überwiegt, weil ich nur den Namen der Person erfahren möchte.

Hilfweise begründe ich mein Informationsinteresse damit, dass die Person im Sinne des § 5 Abs. 3 IFG als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgegeben hat. Dies dürfte unmittelbar daraus ersichtlich sein, dass die Vorschläge der Person zu großen Teilen in die Tat umgesetzt worden sind:

Die Person hat die Teststrategie in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt, und geraten, die Laborkapazität auf 2 Mio. zu steigern. Ferner hat die Person dazu geraten, ein Gespräch mit Laborfirmen und deren Lieferanten aufzunehmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
Thomas Kubo
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Thomas Kubo
Betreff
Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen« [#215773]
Datum
17. März 2021 00:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne etwas bezüglich des Papiers »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen« erfahren, das unter dem folgenden Link veröffentlicht worden ist: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Im Zuge einer andere IFG-Anfrage sind mehrere Schriftwechsel der beteiligten Ministerialmitarbeiter bekannt geworden, die auch in der Tageszeitung »Die Welt« und in diversen sozialen Medien thematisiert worden sind. Ich beziehe mich auf diese Dokumente: https://archive.org/details/bmi-leak-merged/BMI-leak-merged-Seite%20189_ungeschw%C3%A4rzt Ich möchte gerne den Namen der Person wissen, die am 22. oder 23. März (Gescannte Dokumentseite 85/210; das kann ich nicht ganz deutlich erkennen) in der Beratung involviert war. Die Person ist im veröffentlichten Mailverkehr mit Verweis auf § 5 Abs. 1 IFG geschwärzt worden. Ich verweise explizit auf den § 5 Abs. 3 des IFG, wonach mein Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in in diesem Fall überwiegt, weil ich nur den Namen der Person erfahren möchte. Hilfweise begründe ich mein Informationsinteresse damit, dass die Person im Sinne des § 5 Abs. 3 IFG als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgegeben hat. Dies dürfte unmittelbar daraus ersichtlich sein, dass die Vorschläge der Person zu großen Teilen in die Tat umgesetzt worden sind: Die Person hat die Teststrategie in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt, und geraten, die Laborkapazität auf 2 Mio. zu steigern. Ferner hat die Person dazu geraten, ein Gespräch mit Laborfirmen und deren Lieferanten aufzunehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Kubo Anfragenr: 215773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215773/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kubo
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2926 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestell…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen« [#215773] (#2926)
Datum
17. März 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2926 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kubo
Sehr << Anrede >> unter Angabe des Aktenzeichens habe ich Ihnen wie gewüscht meine Postadresse mitget…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Thomas Kubo
Betreff
AW: Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen« [#215773] (#2926) [#215773]
Datum
17. März 2021 20:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter Angabe des Aktenzeichens habe ich Ihnen wie gewüscht meine Postadresse mitgeteilt und diese auch an die Anfrage hier angehängt. Ich freue mich über eine Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen und Dank für die schnelle Bearbeitung << Adresse entfernt >> Anfragenr: 215773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215773/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Thomas Kubo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
»Es tut uns leid, Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können.« *** Auf die erste Antwort vom 22.03.2021 habe ich an…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Berater zum Papier »Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen«
Datum
29. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
»Es tut uns leid, Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können.« *** Auf die erste Antwort vom 22.03.2021 habe ich an die Ministerialmitarbeiterin eine Antwort mit folgendem Inhalt gesendet: Sehr geehrte Frau Drechsler, ich bedanke mich herzlich für die rasche Antwort, die in diesen Zeiten sicherlich nicht selbstverständlich ist. Leider ist meine Anfrage damit nicht erfüllt. Ich möchte Sie gerne auf den Schriftsatz hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass mit Frau Hanna Katharina Müller eine Mitarbeiterin des BMI kenntlich ist, die im CC der benannten Email gewesen ist, aus der ich eine Information beziehen möchte. Herr Kerber, ebenfalls ein Mitarbeiter des BMI, hat diesen gedanklichen Austausch, der von Ihnen zwar als informell bezeichnet wird, aber dennoch weitreichende Auswirkungen hatte, ebenfalls begleitet. Wieso ist es nicht möglich, aus dem Mailverkehr der BMI-Mitarbeiter den entsprechenden Absender zu extrahieren und mir bekanntzugeben? Dem BMI liegt die Information offensichtlich vor und meine Anfrage ist meiner Ansicht nach durch das IFG ausreichend gedeckt. Aus Bürgersicht halte ich es für wichtig, jedenfalls die Namen von Beratern auch aus informellen Beratungsrunden erhalten zu können. Ich habe hierzu auch Frau Müller und Herrn Kerber in den CC genommen, die vielleicht unbürokratisch und direkt weiterhelfen können. Mich würde es freuen, wenn ich in Bezug auf meine ursprüngliche Anfrage eine Antwort erhalten könnte. *** Eine weitere Nachricht habe ich am 26.03.2021 geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es äußerst bedenklich, dass Sie meine Frage nicht beantworten können. Mein Vertrauen in die staatlichen Institutionen wird mit jedem Tag geringer, zumal eine Antwort auf meine Anfrage bei Lichte besehen innerhalb von wenigen Sekunden einholbar wäre. Ich bitte Sie nochmals darum, zu prüfen, ob Sie den Absender extrahieren und mir zusenden könnten. *** Im CC waren der BMI-Mitarbeiter Herr Markus Kerber und Frau Hanna Katharina Müller, welche auch namentlich im BMI-Leak ausgewiesen sind. In deren Postfach muss also der Absender enthalten sein. Ich habe eine Lesebestätigung angefordert, welche mir Herr Kerber am 22.3.2021 um 23:01:28 geschickt hat. Ich erhielt ebenfalls eine Lesebestätigung von Frau Müller am 27.3.2021 12:06:54 auf meine zweite Mail. Die BMI-Mitarbeiter sind also nachweislich informiert, weigern sich aber, mir eine Auskunft zu erteilen, die mir rechtlich zusteht. Am 29.3.2021 erhielt ich wiederum die zweite offizielle Antwort vom BMI, in der mein Anliegen abermals abschlägig beschieden wurde. Fazit: – Das BMI umgeht das IFG, indem es informelle Beratungsrunden anordnet, die nicht veraktet werden. Der Begriff »amtliche Information« ist aus meiner Sicht auslegungsbedürftig. – Ich habe kein Verständnis.