Beraterhonorare

Anfrage an: Stadt Jüterbog

1. Welche Honorare hat die Stadt Jüterbog in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 an externe Berater gezahlt.
2. Für welche Leistungen wurden die Honorare gezahlt?
3. Wieso konnte die Stadt die jeweilige Frage nicht ohne externe Beratung erbringen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Clemens Neumann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Stadt Jüterbog Details
Von
Clemens Neumann
Betreff
Beraterhonorare [#167308]
Datum
26. September 2019 09:59
An
Stadt Jüterbog
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Honorare hat die Stadt Jüterbog in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 an externe Berater gezahlt. 2. Für welche Leistungen wurden die Honorare gezahlt? 3. Wieso konnte die Stadt die jeweilige Frage nicht ohne externe Beratung erbringen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Neumann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Neumann

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Stadt Jüterbog
AIG Sehr geehrter Herr Neumann, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugang…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AIG
Datum
8. Oktober 2019 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Neumann, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 26.09.2019 teile ich folgendes mit: Eine kostenpflichtige Beratung durch einen externen Berater setzt üblicher Weise voraus, dass die geforderte Leistung erst nach einer Ausschreibung vergeben wird. Ihr Auskunftsbegehren richtet sich auf den Zeitraum seit dem Jahre 2011. In diesem Zeitraum erfolgten Vergabeentscheidungen durch einen jeweiligen Beschluss im Hauptausschuss, ausnahmsweise auch in der Stadtverordnetenversammlung. Diese Entscheidungen erfolgten jeweils im nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Nach § 4 Abs. 2 Ziffer 1 AIG soll der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, soweit sich der Inhalt von Akten auf Vorgänge bezieht, die nach § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten oder zu beschließen sind oder in nicht öffentlicher Sitzung beraten oder beschlossen worden sind. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AIG hat der Antragsteller in den Fällen des § 4 Abs. 2 AIG die besonderen Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird. An dem fehlt es jedoch in Ihrem Antrag. Ich stelle anheim, insoweit den Antrag zu vervollständigen. Bis dahin habe ich aus formellen Gründen jegliche Auskunft abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen