Sehr
geehrtAntragsteller/in
ich komme auf Ihre Anfrage vom 2.8.2011 in o.g. Sache zurück.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworte ich Ihnen nachstehend gerne
wie folgt:
1. Im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag (Drucksache 17/5166) wurde
bekannt, dass bei der DFS derzeit drei Beraterverträge laufen. Wer sind
die jeweiligen Vertragspartner der DFS? (Firma/ Körperschaft)
Der Vertragspartner zu 3) ist die Firma HiSolutions AG in Berlin
Hinsichtlich der Vertragspartner zu 1) und 2) verweise ich auf die Antwort
zu Frage 6.
2. Was ist bei den Verträgen vom 10.12.2009 und vom 18.01.2010 unter
"Beratungsleistungen" zu verstehen?
Kommunikationsberatung
3. Wer erbringt die diese "Beratungsleistungen"?
Privatpersonen
4. Aus der Anfrage geht hervor, dass es sich bei allen drei Verträgen um
Folgeverträge handelt. Wann wurden die ursprünglichen Verträge
geschlossen?
Im Falle des Vertrages zu 3) erfolgte der Abschluss des ursprünglichen
Vertrages im Jahr 2007.
Hinsichtlich der Vertragspartner zu 1) und 2) verweise ich auf die Antwort
zu Frage 6.
5. Mit wem wurden die ursprünglichen Verträge geschlossen?
Der Vertragspartner zu 3) war die Firma HiSolutions AG
Hinsichtlich der Vertragspartner zu 1) und 2) verweise ich auf die Antwort
zu Frage 6.
6. Inwiefern können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die bloße
Nennung des Namens/ der Firma des Auftragnehmers verletzt werden?
Im Falle des Vertragspartners zu 3) liegt uns das Einverständnis mit der
Weitergabe der Daten inzwischen vor.
Im Falle der Vertragspartner zu 1) und 2) handelt es sich um
Privatpersonen. Personenbezogene Daten sind laut § 3 Abs. 1 BDSG
"Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Bei Verträgen, die sich
auf konkrete Personen beziehen, muss man daher von personenbezogenen Daten
sprechen. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist jede Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, "soweit dieses Gesetz oder
eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der
Betroffene eingewilligt hat". Die Einwilligung der Betroffenen liegt nicht
vor.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Auskunftsanspruch nach
IFG, UIG oder VIG gegenüber der DFS formal nicht besteht.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Andrea Boggia
Institutionelles / Recht
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS Campus 10
63225 Langen
Tel.: +49/61037074028
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<<E-Mailadresse>>
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Am DFS-Campus 10
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Sitz der Gesellschaft: Langen/Hessen
Zuständiges Registergericht: AG Offenbach am Main, HRB 34977
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Klaus-Dieter Scheurle
Geschäftsführer: Dieter Kaden (Vors.), Ralph Riedle, Jens Bergmann
Internet:
http://www.dfs.de
Public-Key der DFS:
http://www.dfs.de/dfs/public_key.asc
IFG, UIG oder VIG gegenüber der DFS formal nicht besteht." halte ich für falsch.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor.
Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung it der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen.
Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben begründet einen Auskunftsanpsruch, soweit nicht andere Ausschlussgründe entgegenstehen.