Beratung der Gemeinde Willmering durch einen "Wunderheiler"

Anfrage an: Gemeinde Willmering

Antrag nach dem BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Bericht der TV-Sendung "extra 3" (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=23clVmrVwT0) bitte ich Sie mir folgendes zuzusenden:

1. Sämtliche Dokumente, welche zur Einstellung dieses "Wunderheilers" geführt haben
2. Kosten für die Beratung durch den "Wunderheiler"
3. Kosten für die auf Beratung des "Wunderheilers" hin aufgestellten Unfallvermeidungskugelantenne.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    6. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den Bericht der TV-Sendung "ext…
An Gemeinde Willmering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratung der Gemeinde Willmering durch einen "Wunderheiler" [#15076]
Datum
5. Februar 2016 22:08
An
Gemeinde Willmering
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den Bericht der TV-Sendung "extra 3" (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=23clVmrVwT0) bitte ich Sie mir folgendes zuzusenden: 1. Sämtliche Dokumente, welche zur Einstellung dieses "Wunderheilers" geführt haben 2. Kosten für die Beratung durch den "Wunderheiler" 3. Kosten für die auf Beratung des "Wunderheilers" hin aufgestellten Unfallvermeidungskugelantenne. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Willmering
Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler Sehr geehrtAntragsteller/in ihre drei Fragen können wir…
Von
Gemeinde Willmering
Betreff
Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler
Datum
10. Februar 2016 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre drei Fragen können wir wie folgt beantworten: 1. Es gibt keine Dokumente, welche zur Einstellung eines „Wunderheilers“ geführt haben 2. Für eine Beratung des“ Wunderheiles“ wurden keine Kosten aufgewendet 3. Der Inhalt der drei Kästen kostete die Gemeinde Willmering 1.677,90 €, diese Ausgabe wurde durch den Gemeinderat beschlossen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076] Sehr geehrt<< Anrede >> ich d…
An Gemeinde Willmering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076]
Datum
10. Februar 2016 17:10
An
Gemeinde Willmering
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die schnelle und freundliche Auskunft! Sind nach der Aufstellung der sog. "Unfallvermeidungskugelantenne" weniger Verkehrsunfälle im betreffenden Bereich aufgetreten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Gemeinde Willmering
AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076] Sehr geehrtAntragsteller/in in den Jahren …
Von
Gemeinde Willmering
Betreff
AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076]
Datum
11. Februar 2016 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in den Jahren 2006 und 2007 kam auf einem ca. 3,2 km langen Streckenabschnitt zu neun tödlichen Unfällen. Der Gemeinderat hat sich bis Anfang 2009 mit dieser Thematik beschäftigt, und schließlich diese Kästen aufstellen lassen. Seit dieser Zeit ist kein tödlicher Unfall mehr passiert. Für die Gemeinde Willmering ist dieses Thema seit 2009 abschlossen, warum sich jetzt sieben Jahre später die Medien für diese Kästen interessieren bleibt uns ein Rätsel. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076] Sehr geehrt<< Anrede >> er…
An Gemeinde Willmering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Beratung der Gemeinde Willmering durch einen Wunderheiler [#15076]
Datum
11. Februar 2016 14:51
An
Gemeinde Willmering
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> erneut danke ich Ihnen für die schnelle Auskunft. Mein Anliegen hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in